Die Rahmenverträge mit der Techniker Krankenkasse und der Deutschen Angestellten Krankenkasse – Gesundheit ermöglichen allen anspruchsberechtigten, querschnittsgelähmten Menschen die Versorgung mit einem ReWalk Personal 6.0 Exoskelett, teilt das amerikanische Unternehmen mit.
„Die Verträge mit TK und DAK sind wegweisend für die nationale Beschaffungspolitik für Exoskelette, sowohl in Deutschland als auch weltweit“, sagte Larry Jasinski, CEO von ReWalk Robotics. „Die Art und Weise, in der die Krankenkassen in Deutschland die Versorgungsvereinbarungen angenommen haben, ist ein eindeutiger Beweis dafür, was führende Länder tun können, um diese lebensverändernde Technologie für betroffene Menschen bereitzustellen.“
Thomas Bodmer, Vorstandsmitglied der DAK-Gesundheit, sagt: „Die Vorteile dieser hochinnovativen Versorgung haben uns überzeugt. Wichtig ist uns die Qualität dieser komplexen Versorgung. Hier setzt der Vertag an, indem er das Zusammenspiel von Hersteller, Physiotherapeuten und Orthopädietechnikern erstmalig in einem Hilfsmittelvertrag klar beschreibt und regelt. So ermöglichen wir es den Betroffenen, das Exoskelett optimal zu nutzen.“
Im Rahmen dieser Vereinbarungen können die anspruchsberechtigten Personen nach erfolgreicher Schulung in Gebrauch sowie Prüfung durch den medizinischen Dienst, ein ReWalk Personal 6.0 Exoskelett für die alltägliche Nutzung erhalten. ReWalk hatte Anfang des Jahres eine ähnliche Vereinbarung bekanntgegeben.
Im Jahr 2018 wurde das ReWalk Personal 6.0 Exoskelett System in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgenommen. Diese Aufnahme ermöglichte es den 105 deutschen Krankenkassen, eine bundesweite Richtlinie für die ReWalk-Versorgung einzurichten, die heute zum Tragen kommt.