Digitale Abrechnung
RSR befürwortet DTAplus-Verfahren von Opta Data
Der Reha-Service-Ring (RSR) setzt auf die digitale Abrechnung. Daher begrüßt er das DTAplus-Verfahren der Opta Data Gruppe.
„Mit dem DTAplus-Verfahren hat die Opta Data Gruppe einen wichtigen Meilenstein für die digitale Abrechnung der Zukunft geschaffen“, ist RSR-Geschäftsführer Thomas Piel überzeugt. Das Verfahren soll die Effizienz im Abrechnungsverfahren erhöhen, die Transparenz und Datenqualität steigern und letztlich den physischen Versand der Originalunterlagen einstellen.
Thomas Piel verweist auf den Referentenentwurf zum „Digitale Versorgung-Gesetz“ (Stichwort eRezept). Vor diesem Hintergrund sei es immens wichtig, dass die Hilfsmittelbranche sich auch im Bereich der Abrechnung „digital aufstellt“. Gepaart mit Verfahren zur elektronischen Übermittlung und Rückführung von Rechnungs- und Zahlungsinformationen sei der Weg zur vollständigen digitalen Abrechnung nicht mehr weit, ist sich Piel sicher. Nützliche Zusatzfunktionen wie der Versicherten-Check (Prüfen der Zuzahlungsbefreiung der Versicherten) rundeten das Konzept ab.
Die Opta Data Abrechnungs GmbH hat die technische Umsetzung des DTAplus-Verfahrens gemeinsam mit der AOK Systems als Softwareanbieter für Krankenkassen entwickelt. Grundvoraussetzung ist der Einsatz einer zertifizierten Software, um die Images mit einer so genannten „qualifizierten elektronischen Signatur“ zu versehen. Dafür sind korrespondierende Scansysteme erforderlich, die bei Opta Data im Abrechnungsprozess eingesetzt werden.
Am DTAplus-Imageverfahren beteiligen sich inzwischen mehrere AOKn und das Abrechnungszentrum Emmendingen. Mark Steinbach, Geschäftsführer der Opta Data, sagt: „Die Opta Data Gruppe geht davon aus, dass sich das Imageverfahren als Branchenstandard im Markt etablieren wird und weitere Krankenkassen und Rechnungsprüfstellen das Verfahren umsetzen werden. Das hängt letztlich maßgeblich von den Krankenkassen ab.“
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