Im dritten Quartal 2025 kletterten die Umsätze des Sanitätsfachhandels um 3,7 Prozentpunkte auf einen Indexwert von 114,7 Punkten im Vergleich zu Q3/2024 (111 Punkte). Damit hat das Geschäft in der zweiten Jahreshälfte deutlich an Fahrt aufgenommen. Verglichen mit dem Basisjahr 2023 liegt das Sanitätshaus Mustermann mit 14,7 Prozent im Plus.
Zur Umsatz- und Verordnungsverteilung: Auf die Primärkassen (RVO-Kassen) entfallen rund 58 Prozent der Umsätze bzw. Verordnungen. Dazu gehören die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen (IKK), die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die Vdek-Kassen stehen für 42 Prozent der Umsätze bzw. Verordnungen. Dahinter stehen die sechs großen Ersatzkassen TK (Techniker Krankenkasse), Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK.
Methodik und Berechnung
Als Grundlage für die Berechnung dient die anonymisierte Abrechnungsdatenbank von Opta Data Analytics. In das Trendbarometer fließen die Abrechnungsdaten sämtlicher Leistungserbringer aus den Berufsgruppen „Orthopädietechnik“ und „Orthopädieschuhtechnik“ ein, die Kunden der Opta Data Finance oder der DZH sind.
Den Anteil des gesamten GKV-Volumens im Bereich der Orthopädie(schuh)technik, das durch diese Datenbank abgedeckt wird, schätzt Opta Data Analytics auf 35 bis 40%.
Aus der Grundlage werden zu jedem Betrachtungszeitpunkt jeweils die 5% der Leistungserbringer mit dem geringsten sowie dem größten Abrechnungsvolumen entfernt. Einige sehr große Leistungserbringer würden das Ergebnis zu sehr beeinflussen. Darüber hinaus werden sämtliche Abrechnungen entfernt, die nicht durch eine Ersatzkasse oder eine Primärkasse erstattet wurden.
Diese Stichprobe dient zur Ermittlung der Index-Basiswerte. Für jeden Leistungserbringer der Stichprobe werden die Kennzahlen „Umsatz“, „Verordnungsanzahl“ sowie „Verordnungswert“ ermittelt. Für diese Kennzahlen werden die Mittelwerte pro Leistungserbringer berechnet.
Der Umsatz umfasst das gesamte Netto-Abrechnungsvolumen pro Leistungserbringer. Als Verordnung gilt die einmalige Versorgung eines Patienten. Wird der gleiche Patient erneut versorgt, zählt dies als weitere Versorgung. Der Verordnungswert ergibt sich als Quotient aus Umsatz und Verordnungsanzahl pro Leistungserbringer.