Der Sanitätsfachhandel hat seinen Umsatz im vierten Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahresquartal 2024 deutlich steigern können. Verantwortlich dafür sind ein gestiegener Wert der durchschnittlichen Verordnung und mehr eingelöste Rezepte. Das geht aus dem GKV-Trendbarometer der Opta Data Gruppe hervor. Am Jahresende steht für die Sanitätshausbranche damit ein Umsatzplus zu Buche.
Um rund 5 Prozent hat der Sanitätsfachhandel seinen GKV-Umsatz 2025 im Vergleich zum Vorjahr steigern können. Das geht aus den Abrechnungsdaten der Opta Data Gruppe hervor. Dabei stiegen sowohl die Anzahl der Verordnungen (+ 2,1%) als auch der Verordnungswert (+2,8%).
Für dieses Ergebnis zeichnet vor allem auch der starke Jahresendspurt verantwortlich. Im Vergleich zum dritten Quartal 2025 kletterten die jeweiligen Indices deutlich nach oben (siehe Grafik). Der Einbruch in der ersten Jahreshälfte wurde im Zuge dessen mehr als kompensiert. Umsatz, Verordnungsanzahl und -wert liegen zum Ende des Jahres deutlich über dem Vergleichsquartal Q4/2024.
Zur Umsatz- und Verordnungsverteilung: Auf die Primärkassen (RVO-Kassen) entfallen rund 58 Prozent der Umsätze bzw. Verordnungen. Dazu gehören die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen (IKK), die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die Vdek-Kassen stehen für 42 Prozent der Umsätze bzw. Verordnungen. Dahinter stehen die sechs großen Ersatzkassen TK (Techniker Krankenkasse), Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK.
Methodik und Berechnung
Als Grundlage für die Berechnung dient die anonymisierte Abrechnungsdatenbank von Opta Data Analytics. In das Trendbarometer fließen die Abrechnungsdaten sämtlicher Leistungserbringer aus den Berufsgruppen „Orthopädietechnik“ und „Orthopädieschuhtechnik“ ein, die Kunden der Opta Data Finance oder der DZH sind.
Den Anteil des gesamten GKV-Volumens im Bereich der Orthopädie(schuh)technik, das durch diese Datenbank abgedeckt wird, schätzt Opta Data Analytics auf 35 bis 40%.
Aus der Grundlage werden zu jedem Betrachtungszeitpunkt jeweils die 5% der Leistungserbringer mit dem geringsten sowie dem größten Abrechnungsvolumen (also insgesamt 10%) entfernt. Einige sehr große Leistungserbringer würden ansonsten das Ergebnis zu sehr beeinflussen. Darüber hinaus werden sämtliche Abrechnungen entfernt, die nicht durch eine Ersatzkasse oder eine Primärkasse erstattet wurden.
Diese Stichprobe dient zur Ermittlung der Basiswerte für den Index. Für jeden Leistungserbringer der Stichprobe werden die drei Kennzahlen „Umsatz“, „Verordnungsanzahl“ sowie „Verordnungswert“ ermittelt. Für diese Kennzahlen werden die Mittelwerte pro Leistungserbringer berechnet.
Der Umsatz umfasst das gesamte Netto-Abrechnungsvolumen pro Leistungserbringer. Als Verordnung gilt die einmalige Versorgung eines Patienten. Wird der gleiche Patient erneut versorgt, zählt dies als eine weitere Versorgung. Der Verordnungswert ergibt sich als Quotient aus Umsatz und Verordnungsanzahl pro Leistungserbringer.