Detlef Möller, Geschäftsführer der Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG (Foto: Stolle)

Sanitätshaus Stolle plant Verfassungsbeschwerde

„Eklatante Verletzung des Allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes und der Berufsausübungsfreiheit“

Die Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG wird Verfassungsbeschwerde gegen die im Juli durch das ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) eingeführte einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung einreichen.

  • 14.12.2023
  • Laura Klesper
  • 1 Minute

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