Die Versicherten benötigen nachvollziehbare Informationen zum Leistungsgeschehen und Service der Krankenkassen, erklärt der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas. „Aktuell sind die tatsächlichen Erfahrungen der Versicherten mit ihren Krankenkassen nicht ausreichend transparent.“ Die TK will hierfür die Voraussetzungen schaffen.
Der Transparenzbericht bietet Auskunft über das Leistungsgeschehen, die Servicequalität, das Engagement für Patientensicherheit und die Statistik der Widerspruchsverfahren der TK. Dabei verwendet er Kennzahlen und Benchmark-Systeme wie die Weiterempfehlungsquote der Kundinnen und Kunden (Net Promoter Score).
„Um Krankenkassen seriös vergleichen zu können, sind einheitliche, objektive Kriterien für alle Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer unerlässlich. Umso wichtiger ist es, dass der Prozess schnell startet, um hier für einheitliche Standards zu sorgen.“
TK-Vorstandsvorsitzender Dr. Jens Baas
Nur so würden in Zukunft die einzelnen Berichte für Versicherte auch wirklich vergleichbar und können auf diese Weise weiterhelfen.
Ein Ergebnis laut Transparenzbericht: Aus insgesamt rund 16 Millionen Anträgen bzw. Bescheiden ergaben sich in rund 15.000 Fällen Widersprüche, die im Jahr 2020 in den Ausschüssen bei der TK beraten wurden. Davon entfielen rund 10.000 auf Krankenkassenleistungen, 2.500 auf Pflegeleistungen und weitere 2.500 auf Themen aus dem Bereich Mitgliedschaft und Beiträge. In knapp 1,8 Prozent aller Fälle wurde die ursprüngliche Entscheidung der TK revidiert.
Im Jahr 2020 wurden vor den Sozialgerichten rund 2.500 Verfahren abgeschlossen, in denen Versicherte gegen den Widerspruchsbescheid der TK geklagt hatten (Klagequote: knapp 18%). In 72 Prozent (1.816) dieser Verfahren haben die Gerichte die Entscheidungen der TK bestätigt. In 11 Prozent (286) wurde mit den Versicherten ein Vergleich geschlossen. In weiteren 11 Prozent (266) hat die TK im Laufe des Verfahrens den Anspruch der Versicherten anerkannt.