Seit dem 1. Januar 2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Nachdem die Ärzteschaft im letzten Halbjahr die technischen Voraussetzungen in ihren Praxen erfüllen musste, haben Patientinnen und Patienten jetzt die Möglichkeit, ihre Akte in das digitale Format zu überführen.
„Diese technische Etappe kann ein Anlass für Verbraucherinnen und Verbraucher sein, über einen Umstieg auf die elektronische Patientenakte und dem damit verbundenen möglichen Nutzen, aber auch den gegebenen Risiken nachzudenken“, so Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, in einer Mitteilung. „Damit eine fundierte Entscheidung unter Abwägung aller Risiken und Nutzen getroffen werden kann, sind ausreichende und einfach zugängliche Informationen über den technischen Stand und mögliche Bestrebungen im Hintergrund dringend erforderlich.“
Als Vorteil wertet die Verbraucherzentrale, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Behandelnde durch die digitale Speicherung einen schnellen Überblick über bereits durchgeführte Untersuchungen und deren Ergebnisse bekommen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen seien jedoch noch „wesentliche Nachbesserungen“ erforderlich, ist die Verbraucherzentrale überzeugt. So lassen sich einzelne Dokumente bislang nicht sperren, das soll sich erst im nächsten Jahr ändern. Die Entscheidung, ob eine digitale Akte überhaupt angelegt werden soll und was mit den Daten geschieht, müsse außerdem in deren Hand liegen. Die derzeitigen Bestrebungen des Sachverständigenrats Gesundheit der Bundesregierung scheinen an dieser Datensouveränität zu rütteln: In einer aktuellen Studie schalge der Rat vor, Daten aus Patientenakten automatisch für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Wer das nicht wolle, müssen selbst aktiv werden und per „opt-out“ widersprechen. „Solche grundlegenden Entscheidungen dürfen auf keinen Fall über die Hintertür eingeführt werden und benötigen eine aktive Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Grieble.