Homecare
VVHC begrüßt S2k-Leitlinie bei Inkontinenz

Der Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) bewertet die neue S2k-Leitlinie im Bereich der Hilfsmittelberatung bei harninkontinenten Patienten positiv.
Applaus vom VVHC: Die Homecare-Interessenvertretung begrüßt die neue S2k-Leitlinie im Bereich der Hilfsmittelberatung bei harninkontinenten Patienten. Diese wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) veröffentlicht. Federführende Fachgesellschaft ist die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU). Neben weiteren Fachverbänden der AWMF waren die Deutsche Kontinenz Gesellschaft, der GKV-Spitzenverband sowie der Inkontinenz Selbsthilfe beteiligt.
Insbesondere im Bereich der aufsaugenden Inkontinenzversorgung wird in der Leitlinie laut VVHC deutlich, dass eine individuelle und ausführliche Beratung kein Standard sei. Durch unwirtschaftliche Verträge in der ambulanten Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln werde nicht die qualitative Beratung und Versorgung der Patienten, sondern der Verkauf zusätzlicher Produkte angestrebt, um die geringe Erstattung auszugleichen.
Die grundlegenden Maßnahmen zur Ausbesserung der fehlerhaften Faktoren seien durch die Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses gegeben, würden jedoch in der Praxis nicht nachverfolgt. Beispielsweise sind die Aufnahme von patientenrelevanten Informationen bei der Erstberatung zwar verpflichtend durchzuführen und zu dokumentieren, jedoch sei eine ausführliche, den Umständen und Besonderheiten der Patienten angepasste Beratung nicht marktüblich. Da Patienten über die Art ihrer Harninkontinenz zum Beispiel nicht informiert seien, werde keine passende Versorgung angeboten. Eine medizinisch notwendige Versorgung stehe den Patienten somit nicht zur Auswahl. Diese seien gezwungen, Produkte aus dem kostenpflichtigen Bereich zu wählen.
Darüber hinaus werde in der aktuellen Marktsituation die Sensibilität der Thematik häufig nicht berücksichtigt. Zu selten fänden die Gespräche in gebotener Diskretion statt, und die Gesprächsatmosphäre entspreche nicht den erforderlichen Gegebenheiten. Insbesondere bei telefonischen Beratungen sollten sich die Gespräche an den Bedürfnissen der Patienten orientieren und nicht an „Call Center“-Zielsetzungen bemessen, so der VVHC.
Der VVHC erwartet insbesondere von den Krankenkassen mit „Niedrigst-Erstattungspreisen“, die einen Privat-Zusatzkauf der Patienten unumgänglich machten, die vertraglichen Inhalte in den Verträgen für eine qualitativ hochwertige Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln eindeutig zu definieren und eine qualitativ angemessene, der neuen Leitlinie entsprechende Versorgung sicherzustellen. Damit verbunden sei auch eine realistische Preisdiskussion, die sich nicht an den bestehenden „Niedrigpreisen“, sondern an den definierten Leistungen orientieren müsse.
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