RehaKIND
Arbeitsgruppe entwickelt „Mustervertrag Kinderreha“
In einem RehaKIND-Workshop am 25. Juni in Hamm legten Leistungserbringer-Vertreter und Versorgungsfachleute erste Strukturen eines „Mustervertrages“ zur Kinderversorgung fest.
Die internationale Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendrehabilitation RehaKIND wertet die Ergebnisse als „großen Schritt zu mehr Transparenz und Qualitätsorientierung bei der Hilfsmittelversorgung von Kindern und Jugendlichen“. Der Wunsch nach einem neutralen Vorschlag sei in zahlreichen Gesprächen mit Kostenträgern aufgekommen. Dieser würde zur Vereinheitlichung und Entbürokratisierung für Familien, Versorger, Therapeuten und Kostenträger beitragen.
Auf Grundlage der MDR, des TSVG und des aktualisierten Hilfsmittelverzeichnisses werden die für qualifizierte Kinderversorgungen notwendigen besonderen Dienstleistungen konkret benannt. Die Dokumentation der Erprobung sowie die zukunftsgerichtete Evaluation des Hilfsmitteleinsatzes sind wichtige Bausteine des Mustervertrages.
Die endgültige Fassung soll kurzfristig von allen Beteiligten abgestimmt werden und dann über RehaKIND als neutrales „Vertragstool“ ohne Preise für alle Fachkreise zur Verfügung stehen. RehaKIND will das ICF-gestützte Konzept im Herbst allen interessierten Kostenträgern in einem Workshop vorstellen.
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