Dies habe die Barmer der Medizinrechts-Kanzlei Stephan & Hein Rechtsanwälte mitgeteilt, so der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT). Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) habe den vor rund zehn Wochen eröffneten Versorgungsweg der Krankenkasse für ihre Versicherten massiv beanstandet. Außerdem lägen zahlreiche außergerichtliche Abmahnungen vor.
Der BIV-OT hatte der höchsten Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenversicherung die mehrfachen Verstöße gegen die gesetzlichen Mindeststandards, die für eine Einlagenversorgung auf Rezept gelten, gemeldet – sowie die mit dieser „eVersorgung“ verbundenen erheblichen Gesundheitsrisiken betont.
„Wir sind sehr froh, dass die höchste Aufsichtsbehörde offensichtlich unserer Rechtsauffassung gefolgt ist. Allerdings ist es erschreckend, dass eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen bereit ist, ihre Versicherten einem solchen Risiko überhaupt auszusetzen. Hier wurden gesundheitliche Schäden bewusst in Kauf genommen“, kommentiert BIV-OT-Präsident Alf Reuter. „Bei dieser laienhaften Versorgung per Versand und mit Selbstvermessung durch die Versicherten ging es nicht um innovative Versorgungskonzepte, schon gar nicht um digitalen Fortschritt. Es ging nur um Eines: Kostensenkung um jeden Preis. Dass man acht Millionen Versicherte in einen solchen ‚digitalen’ Feldversuch schicken kann, muss Konsequenzen haben.“
Zudem sei dies bereits der zweite Fall, in dem die Vertreter der Leistungserbringer die Versicherten vor ihrer eigenen Krankenkasse hätten schützen müssen, so Reuter. „Grundlage dieses rechtswidrigen Vorgehens seitens der Krankenkassen waren jeweils Einzelverträge. Wir sehen uns daher auch in unserer Forderung nach Leitverträgen gestützt.“
„Klare Bestätigung unserer Rechtsauffassung“
Rechtsanwalt Nico Stephan, der derzeit die Klagen verschiedener Betriebe vor dem Sozialgericht koordiniert, ergänzt: „Wir sehen die Aussetzung der Online-Versorgung als klare Bestätigung unserer Rechtsauffassung. Aufgrund der zahlreichen massiven Rechtsverstöße kam es zu der Aussetzung des Versorgungskonzeptes auf unbestimmte Zeit. Diese Entscheidung kann als erster Schritt als positives Ergebnis eines geschlossenen Auftretens aller betroffenen Leistungserbringer sowie ihrer Organisationen gesehen werden. Die Barmer stand unter einem erheblichen Entlastungsdruck, der sich nun kanalisiert hat. Aufgrund der dennoch unbefriedigenden Einlassung und rechtlich unpräzisen Kommunikation der Barmer dürfte die Angelegenheit allerdings noch nicht vollends ausgestanden sein. Wir gehen daher davon aus, dass es auch zu schnellen Entscheidungen in der Rechtsprechung kommen wird“, erklärt.
Orthopädische Fachgesellschaften – darunter die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) – hatten zuvor in einer Stellungnahme den Versorgungsweg kritisiert.