Berichtigung zum Artikel „Schluss mit Zahlungsausfällen“

In eigener Sache

Der Beitrag „Schluss mit Zahlungsausfällen“ (GesundheitsProfi, 12/2016; S. 21) ist sachlich falsch. Die Verpflichtung zur Einziehung der gesetzlichen Zuzahlung geht nicht – wie fälschlicherweise berichtet – auf die Krankenkasse über. Das stellt die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) klar.

  • 07.03.2017
  • Tobias Kurtz
  • 1 Minute

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