Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik unterstützt laut einer Stellungnahme das Ziel einer Stabilisierung der GKV-Beitragssätze ausdrücklich. Auch die Leistungserbringer seien als Arbeitgeber und als Teil der Gesundheitsversorgung auf stabile Sozialversicherungsbeiträge angewiesen. Ebenso teile der Verband die Grundlogik der GKV-Finanzkommission: Preis- und Vergütungsentwicklungen müssen sich stärker an der Einnahmenentwicklung orientieren. Gerade deshalb hält der BIV-OT den Eingriff in den Hilfsmittelbereich in der vorliegenden Form nicht überzeugend.
Die Hilfsmittelversorgung falle nach der Logik der Kommission gerade nicht durch eine entkoppelte Preisdynamik auf. Der Referentenentwurf greife damit ausgerechnet in einen Bereich ein, der sich bereits an der Logik der Beitragsstabilität orientiert. Die vorgesehene 3%-Pauschalkürzung stärke Vergütungsdisziplin nicht, sondern bestraft sie. Das sei ordnungspolitisch widersprüchlich und setze ein falsches Signal an einen Bereich, der sich gerade nicht von der Einnahmenseite entfernt hat.
Besonders problematisch sei, dass die Finanzkommission Gesundheit und das Bundesministerium für Gesundheit mit Festbeträgen und Überbrückung ausdrücklich auf standardisierbare Versorgungsbereiche mit geringem Dienstleistungsanteil zielen, die pauschale Kürzung aber ganz andere Wirkungen entfaltet. Sie behandelt ungleiche Versorgungslagen gleich und erzeugt dadurch ungleiche Belastungseffekte.
Standardisierte Bereiche würden relativ begünstigt, dienstleistungsintensive Versorgungen dagegen überproportional belastet. Betroffen seien vor allem personalintensive, handwerksbasierte und wohnortnahe Strukturen, die für komplexe Versorgungen unverzichtbar seien. Damit schwäche der Entwurf ausgerechnet jene Bereiche, die für Ambulantisierung, Teilhabe und die Entlastung des klinischen Sektors gebraucht werden. Zugleich steige das Risiko in Versorgungsfeldern, in denen Unter- und Fehlversorgung schon heute hohe Folgekosten verursachten, etwa durch stationäre Aufenthalte, chronische Wunden oder vermeidbare Verschlechterungen.
Der BIV-OT versteht seine Einordnung ausdrücklich differenziert. Rechtssichere, transparente Festbeträge könnten im Hilfsmittelbereich ein sinnvolles Instrument sein, wenn sie auf standardisierbare Versorgungsbereiche ausgerichtet sind und die Versorgungsrealität sachgerecht abbilden. Auch eine Dynamisierung der Zuzahlung ist in ihrer Grundlogik nachvollziehbar. Nicht akzeptabel sei aber, dass Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich weiterhin einseitig das Inkassorisiko tragen. Solange diese Benachteiligung fortbesteht, wirke die Zuzahlung faktisch wie eine zusätzliche Kürzung.
Konservative Versorgung mitdenken
Ebenso sei ein Zweitmeinungsverfahren vor mengenanfälligen Eingriffen wie der Knieendoprothese grundsätzlich sinnvoll. Es bleibe jedoch unvollständig, wenn konservative Versorgung nicht frühzeitig und verbindlich einbezogen wird. Wer Wirtschaftlichkeit und Qualität zusammenbringen wolle, müsse orthopädietechnische Versorgung und andere konservative Maßnahmen vor operativen Eingriffen systematisch mitdenken.
Das Problem liege daher nicht in Wirtschaftlichkeitssteuerung an sich, so der BIV-OT. Das Problem liege in der pauschalen Kürzung eines Bereichs, der bereits diszipliniert handle und dessen Strukturen für eine leistungsfähige, wohnortnahe und patientengerechte Versorgung gebraucht würden. Wer im Hilfsmittelbereich Einsparpotenziale heben wolle, müsse auf Strukturreformen setzen statt auf pauschale Abschläge: weniger Bürokratie, weniger Vertragskomplexität, mehr Digitalisierung und mehr Standardisierung dort, wo sie sachgerecht möglich sei.
Der BIV-OT formuliert abschließend daher folgende Bitte an den Gesetzgeber: keine pauschale 3%-Kürzung im Hilfsmittelbereich. Stattdessen differenzierte Wirtschaftlichkeitssteuerung und konsequente Strukturreformen, die Versorgung sichern, Fachkräfte entlasten und die GKV dauerhaft stabilisieren.