Positiv bewertet der BVMed zudem, dass das Sachleistungsprinzip mit dem Prozess „Kostenvoranschlag – Genehmigung – Versorgung“ erhalten bleibe. Gut sei auch, „dass bereits ab Antragsstellung versorgt werden kann, da die Genehmigung ab Antragsstellung gilt“, so Pohl. Künftig könne auch mehrmonatig und damit nachhaltiger versorgt werden. Statt monatlich die Pflegehilfsmittel liefern zu müssen, können nun für bis zu drei Monate geliefert werden.
Nachholbedarf sieht der BVMed bei effizienten Prozessen unter Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung „Leider sind die administrativen Prozesse weiterhin weitgehend analog. Hier ist eine Chance verpasst worden, stringente digitale Prozesse einzuführen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl. So habe eine Vielzahl der Pflegekassen noch immer nicht den elektronischen Kostenvoranschlag eingeführt. Auch sei kein einheitlicher Prozess etabliert worden, der für alle Kostenträger regelt, wie mit Bedarfsanpassungen nach einer erteilten Genehmigung umzugehen ist. Die Verträge sehen hier aufwändige Individualabstimmungen mit den einzelnen Pflegekassen vor, kritisiert der BVMed.
Zum Hintergrund
Der BVMed hatte der Krankenkassenseite im August 2022 Handlungsoptionen für Bürokratieabbau, Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit beim Pflegehilfsmittel-Vertrag vorgeschlagen.
Zur administrativen Verschlankung schlug der BVMed beispielsweise eine allgemeine Genehmigung der individuellen Versorgung mit Pflegehilfsmitteln über alle Produkte hinweg vor. Einzelne Kassen praktizieren dies bereits und reduzieren damit den Abstimmungsaufwand. Gleiches gilt für die Aufhebung zeitlicher Genehmigungsfristen zur Vermeidung von aufwendigen Folgeprozessen. Diese Maßnahmen führen zudem zur Senkung der Verwaltungskosten bei den Pflegekassen.
Zudem sprach sich der BVMed für eine stärkere Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen und damit für eine verpflichtende Einführung eines elektronischen Kostenvoranschlagsverfahren sowie der Einführung der papierlosen Abrechnung aus. Aktuell müssen nach Informationen der BVMed-Mitglieder noch rund 50 Prozent der Genehmigungen gegenüber der Pflegekasse in Papierform erfolgen. Ein großer Anteil der Genehmigungen ist zudem befristet, sodass der Aufwand wiederholt anfällt. Dies ist weder nachhaltig noch passt es in die Digitalstrategie der Bundesregierung.