Seit ihrer Einführung im Jahr 2020 haben sich Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) als fester Bestandteil der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung etabliert. Der aktuelle Bericht des GKV-Spitzenverbandes zeigt eine dynamische Entwicklung: Bis Ende 2025 wurden rund 1,6 Millionen Anwendungen aktiviert, die Gesamtausgaben summieren sich auf etwa 400 Millionen Euro. Allein im Jahr 2025 entfielen über 170 Millionen Euro auf rund 690.000 Anwendungen. Damit setzt sich der Aufwärtstrend der vergangenen Jahre fort – sowohl bei der Nutzung als auch bei den Kosten.
Mit dem Wachstum gehen jedoch erhebliche strukturelle Herausforderungen einher. Ein zentraler Kritikpunkt ist die derzeitige Preisbildung. Hersteller können im ersten Jahr nach Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis den Preis frei festlegen. Dieser liegt im Durchschnitt bei 544 Euro und damit deutlich über den später verhandelten Preisen von durchschnittlich 227 Euro. Da ein Großteil der Anwendungen zunächst nur vorläufig aufgenommen wird, tragen die Krankenkassen die hohen Einführungspreise häufig über einen längeren Zeitraum hinweg. Insgesamt summieren sich diese Vorfinanzierungen mittlerweile auf 119 Millionen Euro.
Hinzu kommt, dass die vorgesehene Erprobungsphase von maximal zwölf Monaten in der Praxis oft überschritten wird. In dieser Zeit erfolgt die Finanzierung durch die GKV, obwohl ein belastbarer Nutzennachweis vielfach noch aussteht. Der Bericht sieht darin ein systemisches Problem: Beitragsmittel werden in erheblichem Umfang für Anwendungen eingesetzt, deren medizinischer Mehrwert noch nicht ausreichend belegt ist.
Marktdynamik, Nutzenlücken und regulatorischer Druck
Neben der Preisproblematik rückt auch die Marktdynamik zunehmend in den Fokus. Der Bericht zeigt eine starke Konzentration auf wenige Anwendungen. Besonders auffällig ist die Entwicklung im Bereich der Stoffwechselerkrankungen: Im Jahr 2025 dominiert eine einzelne DiGA zur Behandlung von Adipositas mit einem Anteil von 44 Prozent an allen Inanspruchnahmen. Diese Konzentration wird maßgeblich durch intensive Marketingmaßnahmen beeinflusst.
Hersteller setzen verstärkt auf Kooperationen mit Telemedizinplattformen, über die Versicherte nach kurzen Fragebögen und Videosprechstunden unkompliziert Verordnungen erhalten. Der primär behandelnde Arzt ist in diesen Prozessen häufig nicht eingebunden. Gleichzeitig werden DiGA laut Bericht zunehmend wie Konsumprodukte beworben, etwa durch gezielte Social-Media-Kampagnen und persönliche Erfolgsgeschichten. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes führe diese Entwicklung zu Fehlsteuerungen, da nicht mehr ausschließlich die medizinische Notwendigkeit im Vordergrund steht.
Auch die Nutzenbewertung zeige deutliche Schwächen, so der GKV-Spitzenverband. Von insgesamt 74 in das Verzeichnis aufgenommenen DiGA konnten lediglich 14 ihren Nutzen unmittelbar nachweisen. 16 Anwendungen wurden aufgrund fehlender Wirksamkeit wieder gestrichen. Dennoch entstanden in der Zwischenzeit Kosten von knapp 8 Millionen Euro, die von den Krankenkassen getragen wurden – ohne Möglichkeit der Rückerstattung. Zusätzlich verschärft sich die Situation durch zunehmende Insolvenzen von Herstellern. Offene Rückforderungen können in diesen Fällen häufig nicht realisiert werden, wodurch sich das potenziell gefährdete Forderungsvolumen inzwischen auf über 25 Millionen Euro beläuft.
Vor diesem Hintergrund sieht der GKV-Spitzenverband dringenden politischen Handlungsbedarf. Gefordert wird unter anderem, die freie Preisbildung im ersten Jahr abzuschaffen und stattdessen von Beginn an verhandelte, wirtschaftliche Preise anzusetzen. Zudem soll die Finanzierung von DiGA ohne nachgewiesenen Nutzen beendet werden. Ein weiterer zentraler Punkt ist die strengere Regulierung von Marketing und Verordnungswegen. Werbung für DiGA müsse stärker an die Vorgaben für verschreibungspflichtige Arzneimittel angepasst werden, um eine medizinisch fundierte Verordnung sicherzustellen.
Offen bleibt, wie der Gesetzgeber auf die aufgezeigten Herausforderungen reagieren wird. Insbesondere die Einführung des eRezepts für DiGA sowie mögliche neue Vorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss könnten die weitere Entwicklung des Marktes maßgeblich beeinflussen.