Der achte Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes bringt nach Einschätzung der Rehavital Gesundheitsservice GmbH keine neuen Erkenntnisse. Wie bereits in den Vorjahren würden rund vier von fünf Hilfsmittelversorgungen ohne Mehrkosten erfolgen. Hinweise auf strukturelle Probleme in der Versorgung ließen sich aus den Daten nicht ableiten.
Zwar enthalte der Bericht detaillierte Angaben zu erfassten Mehrkosten, belastbare Aussagen zu deren Ursachen oder zur sachlichen Rechtfertigung im Einzelfall fehlten jedoch. Zudem sei nicht auszuschließen, dass in den ausgewiesenen Beträgen auch gesetzliche Zuzahlungen oder nicht erstattungsfähige Zusatzleistungen enthalten seien, die rechtlich nicht als Mehrkosten im Sinne des § 33 SGB V gelten.
Kritisch bewertet der Verbund insbesondere die grundsätzliche Annahme, dass freiwillig gewählte Mehrkosten vermieden werden müssten. Gleichzeitig würden Leistungserbringer durch die gesetzliche Berichtspflicht pauschal unter einen Rechtfertigungs- und Kontrollvorbehalt gestellt, ohne dass sich dieser durch die bisherigen Berichte habe begründen lassen.
„Nach acht Berichten bleibt eine zentrale Frage unbeantwortet: Welchen konkreten Mehrwert schafft dieser Bericht für die Versicherten? Solange darauf keine überzeugende Antwort gegeben werden kann, besteht auch keine Notwendigkeit für einen neunten Bericht“, erklärt Detlef Möller, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Rehavital und Geschäftsführer der Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG.
Forderung nach Bürokratieabbau
Aus Sicht von Rehavital verursacht die Berichtspflicht vor allem zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Leistungserbringer müssten umfangreiche Daten liefern, die anschließend von Krankenkassen und GKV-Spitzenverband ausgewertet werden – finanziert aus Beitragsmitteln der Versicherten. Ein erkennbarer Nutzen für die Versorgung sei hingegen nicht festzustellen.
Zudem verweist der Verbund auf eine Ungleichbehandlung innerhalb des Gesundheitssystems: Während privat finanzierte Zusatzleistungen in anderen Bereichen – etwa individuelle Gesundheitsleistungen – keiner vergleichbaren Berichtspflicht unterliegen, gelten für Mehrkosten in der Hilfsmittelversorgung umfassende Dokumentations- und Meldepflichten.
Auch ein bereits 2022 erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass privat getragene Mehrkosten die Solidargemeinschaft nicht belasten und entsprechende Nachweispflichten daher nicht gerechtfertigt seien.
Vor diesem Hintergrund fordert Rehavital die ersatzlose Streichung des § 302 Absatz 5 SGB V. Die Abschaffung der Berichtspflicht hätte nach Angaben des Verbunds keine Auswirkungen auf bestehende Verpflichtungen zur Beratung, Dokumentation oder ordnungsgemäßen Abrechnung.