Die Herstellervereinigung Eurocom begrüßt zahlreiche digitale Neuerungen im Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Zugleich drängt der Verband auf eine zügige und praxisorientierte Umsetzung der geplanten Maßnahmen. „Die Digitalisierung bietet große Chancen für eine effizientere und bürokratieärmere Hilfsmittelversorgung. Entscheidend ist nun, dass digitale Prozesse konsequent ausgestaltet werden. Wir brauchen eine verlässliche, interoperable und patientenorientierte Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Versorgung verbessert, Bürokratie reduziert und Innovationen fördert“, erklärt Eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier.
Als zentrale Voraussetzungen für einen sogenannten medienbruchfreien Versorgungsprozess nennt Eurocom insbesondere die verpflichtende elektronische Verordnung für Hilfsmittel sowie den flächendeckenden Anschluss der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur. Beide Maßnahmen müssten ohne Wettbewerbsverzerrungen umgesetzt und sorgfältig vorbereitet werden. Für die eVerordnung fordert der Verband zudem eine anwenderfreundliche und differenzierte Ausgestaltung, die den Besonderheiten der verschiedenen Hilfsmittelproduktgruppen Rechnung trägt.
Forderungen zu DiGA, ePA und Bürokratieabbau
Im Bereich der Digitalen Gesundheitsanwendungen unterstützt Eurocom die geplante Abschaffung des jährlichen DiGA-Berichts des GKV-Spitzenverbandes als Schritt zum Bürokratieabbau. Gleichzeitig fordert der Verband, die Expertise der Hersteller bei der künftigen Veröffentlichung und Einordnung von DiGA-Daten stärker einzubeziehen, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Auch die verpflichtende anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (AbEM) sieht Eurocom kritisch und plädiert für deren Abschaffung aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands ohne erkennbaren Zusatznutzen.
Mit Blick auf die elektronische Patientenakte spricht sich Eurocom erneut für ein Lese- und Schreibrecht der Hilfsmittel-Leistungserbringer aus. Nur so könne eine vollständige und qualitativ hochwertige Dokumentation der Versorgung sichergestellt werden. Positiv bewertet der Verband hingegen die geplanten Regelungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten für klinische Forschung, die dazu beitragen könnten, Studien effizienter zu gestalten und Innovationen in der Hilfsmittelversorgung zu fördern.