Lipödem: Präzisierungen erleichtern Verordnungspraxis
Die Ergänzung der Indikation Lipödem bereits in der Definition, kombiniert mit dem starken Empfehlungsgrad „soll“, stellt klar: Medizinische Kompressionstherapie gilt als etablierte Basistherapie zur Schmerzreduktion des Lipödems.
Eine weitere Neuerung bei der Behandlung von Ödemerkrankungen enthält die Leitlinie, indem sie die Möglichkeit der nächtlichen Kompressionstherapie bei Lymphödemen aus der Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Lymphödeme“ übernimmt. Damit stärkt sie die Versorgung mit speziellen medizinischen Kompressionsstrümpfen, wenn sich Schwellungen über Nacht verschlechtern.
Darüber hinaus werden Therapie und Prophylaxe beim Postthrombotischen Syndrom explizit genannt. Zudem erweitert die Leitlinie das Indikationsspektrum. Sie empfiehlt Medizinische Kompressionstherapie nun beispielsweise auch bei entzündlichen Dermatosen der Beine und in der Behandlung von onkologischen Patientinnen, wenn durch Chemotherapie Nervenschädigungen drohen. „Die neuen und präzisierten Empfehlungen tragen zu einer besseren Differenzierung zwischen venöser und lymphatischer Kompression bei und erleichtern damit die leitliniengerechte Verordnungspraxis“, so Professor Stücker.
Hilfsmittelverzeichnis unter Handlungsdruck
Ein wesentliches Ergebnis der letzten Fortschreibung der Produktgruppe 17 des Hilfsmittelverzeichnisses vom 6.6.2025 ist die ersatzlose Streichung des generellen Leitlinienbezugs. Bezog sich zuvor jede Produktart auf den unmissverständlichen Passus in der Präambel, die „jeweils gültigen Leitlinien zu beachten“, tritt nun eine vorläufige Diagnose-Liste und der Verweis auf die in den Produktarten und bei den Einzelprodukten konkret aufgeführten Indikationen an dessen Stelle.
Die Schwäche des Prinzips Indikationsauflistung statt grundsätzlicher Leitlinienbezug zeige sich laut Eurocom vor allem dort, wo die Listung unvollständig ist und damit nicht den gültigen Leitlinien entspricht. Das werde mit der jetzt veröffentlichten und für die Medizinische Kompressionstherapie maßgeblichen neuen Leitlinie einmal mehr deutlich: Ohne den grundsätzlichen Leitlinienbezug entstünden Lücken, die geschlossen werden müssen, soll das Hilfsmittelverzeichnis auch weiterhin den aktuellen medizinischen Versorgungsstandard abzubilden. Die jetzige Fassung hinke diesem Qualitätsanspruch hinterher: Die Unverzichtbarkeit der Kompressionstherapie beim Lipödem kommt ebenso wenig zur Geltung wie die Vorteile individueller Flachstrickversorgung explizit bei Adipositas oder die Behandlungsoption von MAK in der Erhaltungsphase zur längerfristigen Therapie. Von den in der Leitlinie neu berücksichtigten Indikationen ganz zu schweigen.
Oda Hagemeier: „Das Abweichen des Hilfsmittelverzeichnisses von der leitliniengerechten Versorgung kann zu Verordnungsunsicherheiten bei Ärztinnen und Ärzten und schlussendlich zu Fehlversorgungen der gesetzlich Krankenversicherten führen. Denn das Hilfsmittelverzeichnis dient als orientierendes Instrument in der Praxis. Daher plädieren wir erneut für die Wiedereinführung des generellen Leitlinienbezugs in der Präambel.“