Unter der Leitung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) wurde eine praxisnahe und gematikkonforme Vorlage für die elektronische Verordnung von Hilfsmitteln entwickelt und an die Gematik übergeben. Grundlage dafür waren Verordnungs-Tests mit anonymisierten Realversorgungen über einen Zeitraum von zehn Monaten.
Zu Beginn des Jahres 2025 stand die Frage der Alltagstauglichkeit des im Pilotprojekt erarbeiteten elektronischen Verordnungsprozesses auf dem Prüfstand. Fünf Softwarelösungen aus dem Kreis der Pilotprojekt-Partner standen zur Verfügung, um reale Verordnungen mit anonymisierten Daten aus sechs Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes testweise zu verarbeiten – von Bandagen bis hin zu Orthesen- und Prothesenversorgungen. Die Ergebnisse aus den geprüften eVerordnungen bestätigten die Praxistauglichkeit der entwickelten Prozesse, teilt der BIV-OT mit.
Welche konkreten Mehrwerte bietet das Fachdienst-Konzept des Pilotprojekts für elektronische Verordnungen für Hilfsmittel? Dieser Frage ging der im Sommer gestartete Feldtest nach. Leistungserbringer prüften den eVerordnungsabruf und nachgelagerte Prozessschritte. Die Abläufe reichten vom Einlesen der elektronischen Hilfsmittelverordnung bis zum fertigen Auftrag in der Branchensoftware. Insgesamt standen rund 16.000 anonymisierte eVOs zur Verfügung.
Die Ergebnisse zeigten ein deutliches Muster: Das Konzept der elektronischen Verordnung des Pilotprojektes senkt den bürokratischen Aufwand und schafft spürbare Zeitvorteile. „Die Tests realer Verordnungsfälle mit den Softwarelösungen unserer Projektpartner haben gezeigt, wie hoch der potenzielle Nutzen für die Betriebe ist“, erklärt Thomas Münch, Vorstandsmitglied des BIV-OT und verantwortlich für das Pilotprojekt eVerordnung.
Zum Jahresende hat daher das Pilotprojekt die Vorlage für den Fachdienst zur elektronischen Verordnung orthopädischer Hilfsmittel an die Gematik übergeben. Zusätzlich wurden sämtliche Ergebnisse, Überlegungen und Vorschläge aus den Projekt-Arbeitsgruppen zu Sonderprozessen übermittelt, die die Überführung des heutigen Muster-16-Rezeptes in eine vollständig elektronische Verordnung betreffen. „Damit liegt der Gematik erstmals ein umfassendes, in der Praxis getestetes Konzept vor, das sowohl die regulären Versorgungsabläufe als auch komplexe Sonderfälle berücksichtigt“, betont Thomas Münch.
Das eVO-Pilotprojekt wird 2026 und 2027 zusätzliche Prozessschritte im Abrechnungswesen entwickeln und testen. Ziel ist eine vollständige Vorbereitung der Hilfsmittelbranche auf die Anbindung an die Telematikinfrastruktur bis zum 1. Oktober 2027.