Menschen mit schweren, komplexen oder mehrfachen Behinderungen sind oft auf viele unterschiedliche und individuell angepasste Hilfsmittel angewiesen. Das Feststellen des Bedarfs, die ärztliche Verordnung und der Genehmigungsprozess sind hier sehr anspruchsvoll und zeitintensiv, heißt es in einer Mitteilung des G-BA.
Vor allem für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern könnten damit verbundene Verzögerungen eine erhebliche Belastung darstellen. Denn gerade bei Heranwachsenden änderten sich die Bedarfe schnell. Daher will der G-BA die Versorgungsprozesse im Sinne der Betroffenen optimieren.
Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen beratenden Gremiums, sagt: „Unser Ziel ist es, das aufwändige Verfahren zur Verordnung für Menschen mit komplexen Behinderungen zu verkürzen und zu vereinfachen. Hilfsmittel sollen bei einer Behinderung eine ausgleichende Unterstützung sein, um die Lebensqualität der Betroffenen zu steigern und ihre Selbstständigkeit erhöhen. Derzeit gibt es bei der bedarfsgerechten Versorgung Defizite, vor allem bei der Prüf- und Genehmigungspraxis, die von den Betroffenen als aufwändig und nicht zielführend erlebt wird. Gemeinsames Ziel der Beratungen ist daher eine Erleichterung für die Betroffenen, vor allem für Kinder und Jugendliche.“
G-BA: Zeitplan für die Hilfsmittelversorgung bis Anfang 2025
Der Antrag zur Anpassung der Hilfsmittel-Richtlinie stammt von der Patientenvertretung im G-BA. Mit dem heutigen Beschluss beginnen im G-BA nun die internen Beratungen, um eine Änderung vorzubereiten. Sie sollen entsprechend des gesetzten Zeitplans Mitte November 2024 abgeschlossen sein.
Nach derzeitiger Planung wird das schriftliche und mündliche Stellungnahmeverfahren zu den vorgesehenen Richtlinienänderungen im Sommer 2024 stattfinden. Verbände haben dann die Gelegenheit, sich zum Beschlussentwurf zu äußern. Danach schließen sich erneut interne Beratungen zu der Frage an, ob ggf. Erkenntnisse oder Anregungen aus dem Stellungnahmeverfahren zu berücksichtigen sind. Stimmt das Bundesgesundheitsministerium dem für Ende 2024 erwarteten Beschluss zur Anpassung der Hilfsmittel-Richtlinie als Rechtsaufsicht zu, kann der Beschluss Anfang 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten.