Der GKV-Spitzenverband begrüßt laut einer Mitteilung die Intention des Gesetzgebers, mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu dynamisieren. „Allerdings wird auch das neue Digitalgesetz dieser Zielsetzung nicht gerecht.“
Besonders problematisch beurteilt der Verband die zunehmende Ausweitung der Aufgaben der Gematik. Demnach beschränkten sich ihre Aktivitäten zunehmend nicht mehr nur auf organisatorische und systemische Aspekte der Digitalisierung des Gesundheitssystems. „Die Gematik schafft sich immer mehr direkte Schnittstellen und Zugänge zu den Versicherten und kann so direkten Einfluss auf die Art und Weise nehmen, wie die Versicherten die Digitalisierung des Gesundheitssystems erleben, ihre Gesundheit verstehen, welche Pfade beschritten und Produkte genutzt werden. Sie wird damit in die Lage versetzt, wesentliche Akteure wie die Ärzte und Krankenkassen, zu umgehen“, mahnt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Damit würde die Gematik immer mehr selbst unternehmerisch tätig, statt neutral zu gestalten. „Eine Gematik, die praktisch als staatliche Unterbehörde die auf den Markt zu bringenden Anwendungen nicht nur prüft und zertifiziert, sondern gleichzeitig eigene Produkte entwickelt und vermarktet, ist schlicht abzulehnen“, so Pfeiffer weiter.
E-Rezept-Plan – gut, aber zeitlich unrealistisch
Die Krankenkassen sollen ab Januar 2022 ein technisches Verfahren anbieten, mit dem Versicherte barrierefrei auf das E-Rezept zugreifen können, etwa über ein Smartphone, ohne dafür ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) einsetzen zu müssen. Der GKV-Spitzenverband begrüßt den Ansatz, der z.B. auch mit den Apps der Krankenkassen Zugriff auf das E-Rezept ermöglicht. Die Frist sei allerdings unrealistisch. Pfeiffer: „Die hierfür notwendigen – und gesetzlich vorgesehenen – Festlegungen der Gematik existieren gar nicht, bisher hat die Gematik für deren Erstellung noch nicht einmal einen Auftrag erhalten.“
Bis 2023 sollen Versicherte neben ihrer eGK auch eine digitale Identität zur Verfügung gestellt bekommen. Spätestens ab Juli 2022 sollen die Krankenkassen in diesem Zusammenhang ein Verfahren zur Erprobung der sicheren digitalen Identität bereitstellen. Da die digitalen Identitäten interoperabel von der Gematik festgelegt werden, ist es aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes weder effizient noch zweckdienlich, dass jede Krankenkasse separat ein Verfahren zur Erprobung bereitstellen muss. Stattdessen sollte ein zentrales Verfahren zur Verfügung gestellt bzw. den Krankenkassen eine Zusammenarbeit ermöglicht werden.
Elektronische Patientenakte: „Termin unmöglich haltbar“
Die Krankenkassen sollen zudem verpflichtet werden, ihren Versicherten ab 2022 eine elektronische Patientenakte (ePA) nicht nur über ein Smartphone oder Tablet zur Verfügung zu stellen, sondern zusätzlich auch über einen stationären Computer. „Dieser Termin ist unmöglich haltbar, wenn man betrachtet, welche Aufgaben im ePA-Kontext noch von den Krankenkassen zu erfüllen sind. Die Bereitstellung eines Zugangs auf einem stationären Desktop bedeutet, dass eine Reihe von Betriebssystemen unterstützt werden muss – vor dem Hintergrund der notwendigen Sicherheitszulassung eine in der knappen Zeit nicht zu bewältigende Herausforderung“, so Pfeiffer.
Die einfache Übertragung der mobilen Apps auf die stationären Betriebssysteme sei nicht möglich, da die Architekturen der mobilen Plattformen vollständig anders funktionieren. Ganz davon abgesehen, dass geeignetes Entwicklungspersonal für derart komplexe und sicherheitskritische Anwendungen kurzfristig nicht in ausreichender Menge auf dem Markt verfügbar sei und die Bereitstellung für die Kassen immense Kosten verursachen werde.