Der GKV-Spitzenverband hat beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen erste Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Hintergrund ist die dauerhafte Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei der Versorgung von Bürgergeldbeziehenden. Konkret geht es um die im November 2025 verschickten Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026.
Der Bund hat die Krankenkassen mit der gesundheitlichen Versorgung dieser Bevölkerungsgruppe beauftragt, übernimmt laut GKV-Spitzenverband jedoch nur rund ein Drittel der entstehenden Kosten. Das Defizit summiert sich auf etwa 10 Milliarden Euro jährlich. Die Kassen bleiben auf dem Großteil der Ausgaben sitzen.
„Es geht hier nicht um Almosen oder Subventionen des Staates für die GKV – umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die gesetzlichen Krankenkassen subventionieren hier den Staat, der sich durch die nicht annähernd kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldbeziehende um rund 10 Mrd. Euro selbst entlastet und die GKV jedes Jahr auf diesem Betrag sitzen lässt“, kritisiert Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin.
Klagewelle mit Signalwirkung
Auch Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter, macht die Dringlichkeit der Situation deutlich: „Immer und immer wieder haben wir die Politik auf die rechtswidrige Unterfinanzierung bei den Beiträgen für Bürgergeldbeziehende hingewiesen – und immer und immer wieder ist zwar viel versprochen, aber bis heute nichts eingehalten worden. Jetzt ist es genug. […] Ab jetzt rollt die Klagewelle und wir lassen nicht locker!“
Die Klagen werden im Auftrag und im Namen der jeweiligen Krankenkassen vom GKV-Spitzenverband geführt. Ziel ist es, über eine Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht eine höchstrichterliche Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der aktuellen Finanzierungspraxis zu erwirken.
Der Verband sieht in der derzeitigen Regelung einen Eingriff in die organisatorische und finanzielle Selbstständigkeit der Sozialversicherungsträger gemäß Art. 87 Abs. 2 GG sowie einen Verstoß gegen die Zweckbindung von Beiträgen.
Langfristig soll die Klagewelle zu einer strukturellen Neuregelung führen – hin zu einer auskömmlichen und verfassungskonformen Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfänger:innen. Denn, so Wagenmann: „Dieses staatliche Vorgehen schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland, denn so wird Arbeit immer teurer.“