In den letzten zwölf Monaten hat der GKV-Spitzenverband die Fortschreibung von sieben Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV) abgeschlossen. Dazu gehören u.a. orthopädische Einlagen. Elf weitere Produktgruppen werden gegenwärtig aktualisiert.
Das HMV enthält rund 36.200 Produkte. 3.942 Produkte wurden in den letzten zwölf Monaten neu aufgenommen, 1.127 wurden aktualisiert und 3.439 Produkte, die veraltet sind oder nicht mehr hergestellt werden, wurden aus dem Verzeichnis genommen. Bei digitalen Hilfsmitteln appelliert der GKV-Spitzenverband an die Hersteller. Sie sollen sich schneller melden, „damit mehr Tempo in die Versorgung kommen kann“.
Bei orthopädischen Einlagen sei der 3D-Fußscan nun Stand der Technik, teilt der GKV-Spitzenverband mit. Die Datenerfassung der Fußanatomie könne exakter und schneller durchgeführt werden. Ebenso erhöhe sich die Produktqualität von Einlagen, denn alternativ zu Leder können moderne vergleichbare Materialien wie Alcantara und Mikrofaser als Deck- und Bezugsschicht bei der Herstellung verwendet werden.
Des Weiteren sind CPM-Schulter- und Kniebewegungsschienen jetzt zuhause anwendbar. Motorbetriebene CPM-Bewegungsschienen (continuous passive motion) sollen die Beweglichkeit bei Gelenkverletzungen verbessern, Versteifungen verhindern und den Heilungsprozess unterstützen. Bisher erfolgte die CPM-Anwendung ergänzend zur Physiotherapie und im begründeten Einzelfall. Mit der Fortschreibung können GKV-Versicherte die fremdkraftbetriebenen Schulter- und Kniebewegungsschienen nun auch unterstützend im Rahmen konservativer Behandlung in der eigenen Häuslichkeit erhalten.
Hilfsmittelverzeichnis: Mehr Anträge für PG 52 erwünscht
Digitale Pflegehilfsmittel, zu denen technische Assistenzsysteme wie Hausnotrufsysteme, Erinnerungs- und Orientierungshilfen, spezielle Sensoren sowie Geräte zur GPS-Ortung zählen, sollen schnell Eingang in die Versorgung für GKV-Versicherte finden. Um Herstellern die Antragsstellung zu erleichtern, richtete der GKV-Spitzenverband für die PG 52 zwei neue Untergruppen zur Orientierung ein: In die eine sollen Produkte aufgenommen werden, die zur Verbesserung kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten dienen. Zur zweiten Untergruppegruppe zählen Hilfsmittel, die den Versicherten bei der Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen unterstützen. Hierzu gehören digitale Medikamentenspender, Trackingsysteme, Erinnerungshilfen und Produkte zur Gefahrenabwehr wie z. B. zur Herdüberwachung.
Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, nimmt die Hersteller in die Pflicht: „Unsere Versicherten sollen weiterhin umfassend mit innovativen Produkten wie etwa digitalen Assistenzsystemen versorgt werden. Daher meine dringende Aufforderung an alle Hilfsmittelhersteller, sich mit neuen und innovativen Produkten rasch bei uns zu melden und die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis zu beantragen. Wir können nur die Produktneuheiten ins Verzeichnis aufnehmen, die wir kennen. In den letzten zwölf Monaten hat uns lediglich ein Antrag erreicht.