Wie viel Versorgungsqualität kommt nach dem HHVG wirklich beim Patienten an? Darüber diskutierten Vertreter der Kostenträger, Leistungserbringer und der Patienten auf dem Hilfsmittelforum des BVMed auf der Rehacare am 27. September 2018. Eine Erkenntnis: Andreas Brandhorst, Referatsleiter im Bundesgesundheitsministerium (BMG), bezog deutlich Stellung, in welchen Bereichen der Gesetzgeber nachbessern will – und wo nicht.
Andreas Brandhorst schilderte im Vorfeld der Diskussion, wie sich die Versorgung aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums nach Inkrafttreten des HHVG entwickelt hat. Die Probleme dabei: Handelt es sich bei gemeldeten Schwierigkeiten um Einzelfälle oder einen systemischen Missstand? Als Ministerium sei man doch „recht weit weg von der Versorgungsrealität“. Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass das HHVG noch nicht vollständig umgesetzt sei. Die Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses etwa laufe noch. Allerdings sei sie weit fortgeschritten und werde Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Das BMG will laut Brandhorst aus mehreren Gründen im Bereich des Vertragsrechts handeln. Umstritten sei die europarechtliche Zulässigkeit des Zweckmäßigkeitsbegriffs bei Ausschreibungen. Allerdings gebe es ein aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf, das die vergaberechtlichen und sozialrechtlichen Regelungen bei Hilfsmittelausschreibungen neu regelt. Zum anderen herrsche kein Konsens darüber, inwieweit in Ausschreibungen Qualitätsvorgaben über das Hilfsmittelverzeichnis hinaus zu berücksichtigen sind. Ebenso soll deutlicher definiert werden, wodurch sich ein „hoher Dienstleistungsgrad“ auszeichnet. „Ziel ist eine Klarstellung, um die Diskussionen über Ausschreibungen zu beenden“. Keinen Handlungsbedarf sieht das BMG im Bereich des Vertragscontrollings, etwa über die Beratung der Versicherten über eine aufzahlungsfreie Versorgung. „Da sind wir „sehr vorsichtig, etwas zu machen“.
Einen ausführlichen Bericht über das Hilfsmittelforum lesen Sie in der Oktober-Ausgabe von GesundheitsProfi.