„Hilfsmittelversorgung unter dem Brennglas der Politik – Was kommt: Ausschreibung, Festbetrag oder wieder die Zulassung?“ Unter diesem Titel informierten Stephanie Röhrig, Leitung Vertragsmanagement und Verbände bei der Egroh, und Kirsten Abel, Generalsekretärin von „Wir versorgen Deutschland“, in einem Vortrag auf der Expolife über der Situation der Hilfsmittelleistungserbringer.
Kirsten Abel verwies auf die Ergebnisse der jüngsten Umfrage unter Leistungserbringern. Demnach beurteilen rund 60 Prozent der befragten Unternehmen ihre wirtschaftliche Lage als schlecht oder eher schlecht.
Die Frage laute, wie dieses Bild in die Politik getragen werden könne. Die Branche müsse zum einen ihre Relevanz stärken und zum Ausdruck bringen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach wolle die konservative Versorgung und die Versorgung in der Häuslichkeit stärken. „Wie soll das gehen ohne uns?“, fragte Abel in die Runde. Zum anderen müsse die Transparenz erhöht werden. Der „Dschungel“ aus mehr als 1.000 Einzelverträgen plus Einzelkostenvoranschlägen mache die Versorgungslandschaft schwerfällig und unübersichtlich. Leitverträge sollten daher Leistungsumfänge, Ergebnisqualität und einheitliche, überprüfbare Standards definieren. WVD spreche sich für versorgungszentriertes Denken anstelle einer produktorientierten Vorgehensweise aus und fordere erweiterte Mitspracherechte für die Hilfsmittelleistungserbringer.
Abel: „Was fordern die anderen“
Abel bewertete den Sonderbericht Hilfsmittelversorgung des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) als „unüblich“. Frank Plate, Präsident des BAS, kommt dort zu der Einschätzung: „Ein wesentlicher Baustein ist dabei unsere Einschätzung, dass sich das wettbewerbsbasierte Vertragsmodell in der Hilfsmittelversorgung nicht bewährt hat. Wir schlagen deshalb eine Rückkehr zur Zulassung der Leistungserbringer per Verwaltungsakt und landesweit einheitliche Versorgungsverträge vor. Das BAS möchte den Diskussionsprozess über die weitere Gestaltung in der Hilfsmittelversorgung anstoßen.“ Dass ein Amt eine politische Einschätzung gebe, sei nicht der Standard, so Abel.
Krankenkassen wie die IKK Classic wünschen sich dagegen wieder Steuerungsmöglichkeiten über Ausschreibungen.
Das Bundessozialgericht (BSG) setzte sich außerdem mit dem Festbetragssystem auseinander. In einem Urteil mahnt es die Kostenträger an, auf die Marktpreise zu schauen. Die Krankenkassen würden sich eine Kalkulation anmaßen, zu der sie nicht in der Lage seien, fasste Abel die grundsätzliche Aussage zusammen. Der Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes zeige darüber hinaus, dass das Festbetragssystem, so wie es aktuell ausgestaltet sei, das Sachleistungsprinzip ausheble.
Vor diesem Hintergrund erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium aktuell Eckpunkte für eine Hilfsmittelreform. „Bis Juni soll ein Referentenentwurf stehen“, so Kirsten Abel und forderte daher von den Leistungserbringern: „Da müssen wir laut sein“.
Eine Möglichkeit sei, die Politiker in den Wahlkreisen in die Sanitätshäuser und orthopädischen Betrieb einzuladen.