Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung systematisch untersucht. Seine Erkenntnisse und Empfehlungen veröffentlichte das BAS jetzt in seinem „Sonderbericht über die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung“. Dabei stelle es große Defizite fest, teilt das BAS mit. Die Auswertung des BAS zeige, dass an vielen Stellen Verbesserungsbedarf bestehe.
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, mit Hilfsmittelleistungserbringern Verträge abzuschließen, die für Versicherte bzw. Patientinnen und Patienten möglichst transparent nachvollziehbar sind. Der Sonderbericht legt dar, dass dies nicht immer der Fall sei. Nach Einschätzung des BAS gibt es Defizite bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, die sich negativ auf die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln auswirken.
Beispielsweise verfügten nicht alle Krankenkassen über eine ausreichende Anzahl an Verträgen. Darüber hinaus kommen die bundesunmittelbaren Krankenkassen nur „vereinzelt“ ihrer Pflicht nach, über Vertragsinhalte zu informieren, so dass ein Vergleich der Leistungsangebote verschiedener Krankenkassen erschwert werde. Das BAS bemängelt außerdem, dass viele Krankenkassen keine strukturierten Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen durchführen, um die Qualität in der Hilfsmittelversorgung sicherzustellen. Beratungen werden von vielen Leistungserbringern nur digital angeboten.
In seinem Sonderbericht gibt das BAS Anregungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Rechtsrahmens. „Ein wesentlicher Baustein ist dabei unsere Einschätzung, dass sich das wettbewerbsbasierte Vertragsmodell in der Hilfsmittelversorgung nicht bewährt hat. Wir schlagen deshalb eine Rückkehr zur Zulassung der Leistungserbringer per Verwaltungsakt und landesweit einheitliche Versorgungsverträge vor“, so Frank Plate, Präsident des BAS. „Das BAS möchte den Diskussionsprozess über die weitere Gestaltung in der Hilfsmittelversorgung anstoßen.“
Über das Bundesamt für Soziale Sicherung
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BAS wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben gehören u.a. die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.