„Wir werden es niemandem vollständig recht machen können“, weiß Andreas Brandhorst. Der Referatsleiter im Bundesgesundheitsministerium (BMG) verantwortet dort unter anderem den Bereich Hilfsmittel und kennt die gegensätzlichen Positionen von Krankenkassen und Leistungserbringern bezüglich der Hilfsmittelversorgung. Im Rahmen der Jahresauftaktveranstaltung der Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte am 25. Januar in Hamm gab er einen Einblick in die Überlegungen seines Ministeriums über die Eckdaten einer nächsten Hilfsmittelreform.
Zunächst zum Zeitplan: Inzwischen gebe es an „einen Stau an Gesetzgebungsverfahren“, berichtete Andreas Brandhorst aus dem Innenleben der Politik. Das geplante Versorgungsgesetz II soll u.a. die Hilfsmittelversorgung künftig regeln. Brandhorst rechnet Ende April etwa mit der Vorlage eines Referentenentwurfs.
Eine vollständige Abschaffung des Vertragsprinzips halte er für „nicht wahrscheinlich“. Auch glaube er nicht an eine Wiedereinführung von Ausschreibungen. Die Pro-Argumente wirkten nicht überzeugend. So sei das Preisniveau für Inkontinenz-Hilfsmittel nach dem Ausschreibungsverbot weiter gefallen. Über die Preisentwicklung entschieden daher wohl vor allem die jeweiligen Marktstrukturen.
Die Weiterentwicklung der Festbeträge „wird sicher eine Rolle spielen“, so Brandhorst weiter. Darüber hinaus solle das Vertragswesen vereinfacht werden. Dass der damit verbundene Aufwand aktuell zu hoch sei, könne im BMG nachvollzogen werden. „Das ist ein gutes Argument.“ Die gemeinsamen Empfehlungen zur Vereinfachung des Hilfsmittelversorgung aus dem Jahr 2020 seien wirkungslos geblieben. Daher werde jetzt über verbindliche Vorgaben für einen Rahmenvertrag diskutiert.
Ebenfalls mehr Verbindlichkeit wünscht sich das BMG bei Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen. Die allgemeinen Vorgaben des SGB V reichten nicht aus, so Brandhorst. Derzeit diskutiere man allerdings mit dem Bundesrechnungshof, der die Kontrollfunktion beim Medizinischen Dienst ansiedeln möchte. Das BMG dagegen tendiere dazu, den Auftrag bei den Krankenkassen zu belassen. Bei Auffälligkeiten könnte im direkten Austausch zwischen Kasse und Leistungserbringer schneller eine Lösung gefunden werden.
Das Präqualifizierungsverfahren soll evaluiert werden. Andreas Brandhorst ist der mit den Betriebsbegehungen verbundene Aufwand bewusst. Er könne sich daher vorstellen, dass dieser etwas heruntergefahren werde.
Wenn der Referentenentwurf vorliege, könnten weitere Themen eingebracht werden. Der BMG-Experte geht daher davon aus, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch über den Umgang mit innovativen Hilfsmitteln oder einen Inflationsausgleich über einen Hilfsmittelkosten-Index gesprochen werde.
Selbstverständlich wurde Andreas Brandhorst auch auf die im Raum stehende Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung bei der Abgabe so genannter „apothekenüblicher Hilfsmittel“ angesprochen. Zu diesem Thema ließ er sich allerdings keinen Kommentar entlocken.