Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen zum Ende des Jahres 2025 rund 5,1 Milliarden Euro. Dies entspricht 0,18 Monatsausgaben und liegt damit weiterhin unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve in Höhe von 0,2 Monatsausgaben, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit.
„Die vorläufigen Finanzergebnisse unterstreichen laut BMG die schwierige Lage in der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 2024 steigen die Ausgaben stärker als die Einnahmen“, bilanziert Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. „Zwar konnten wir die Finanzlage in 2026 mit einem Maßnahmenpaket kurzfristig stabilisieren und große Beitragssatzsprünge zum Jahreswechsel vermeiden. Doch ab 2027 sind in der GKV jedes Jahr Finanzierungslücken in zweistelliger Milliardenhöhe zu erwarten. Unser zentrales politisches Ziel ist und bleibt die nachhaltige Stabilisierung der Beitragssätze, indem wir den Entwicklungen der vergangenen Jahre endlich etwas entgegensetzen. Ende März legt die Finanzkommission Gesundheit dafür ihre Vorschläge vor. Allen Entscheidungsträgern muss bewusst sein, dass dafür alle Akteure des Gesundheitswesens ihren Beitrag leisten werden müssen.“
Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 355,9 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 352,4 Milliarden Euro gegenüber. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz entsprach Ende Dezember 2,94 Prozent und lag damit deutlich oberhalb des Ende Oktober 2024 für das Jahr 2025 bekanntgegebenen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes von 2,5 Prozent.
Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 5,3 Prozent. Verantwortlich für die gute Einnahmenentwicklung sind insbesondere die deutlich gestiegenen beitragspflichtigen Löhne und Gehälter. Zwischen Ende 2022 und Ende 2024 konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämien gewähren, die nun vielfach durch höhere reguläre – und damit beitragspflichtige – Lohnsteigerungen abgelöst werden.
Entwicklungen bei den Ausgaben
Die Krankenkassen verzeichneten im vorläufigen Rechnungsergebnis 2025 einen Anstieg der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 7,8 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen dabei um 7,9 Prozent und damit ähnlich stark wie im Jahr 2024 und weiterhin deutlich über dem langfristigen Durchschnitt. Die Verwaltungskosten stiegen um 4,7 Prozent. In absoluten Zahlen stiegen die Leistungsausgaben der Krankenkassen um 24,6 Milliarden Euro und die Verwaltungskosten um 602 Millionen Euro.
Die Ausgaben für Hilfsmittel kletterten um 4,9 Prozent bzw. 576 Mio. Euro. Mit insgesamt 12,3 Milliarden Euro liegt ihr Anteil an den Gesamtausgaben bei 4 Prozent.
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind 2025 um 9,6 Prozent bzw. 9,7 Milliarden Euro gestiegen und stellen damit den maßgeblichen Treiber der hohen Ausgabendynamik dar. Der prozentuale Zuwachs liegt mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt der jährlichen Zuwächse im Zeitraum 2013 bis 2024. Ursächlich sind vor allem hohe Vergütungssteigerungen sowie die Refinanzierung bisher nicht abgebildeter Tarifkostensteigerungen aus dem Jahr 2024. Zudem tragen die stark steigenden Aufwendungen für psychiatrische Behandlungen (11,7 Prozent bzw. 1,2 Milliarden Euro) und die per Selbstkostendeckungsprinzip finanzierten Pflegepersonalkosten (12,0 Prozent bzw. 2,7 Milliarden Euro) zum starken Ausgabenanstieg im Krankenhausbereich bei.
Die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln stiegen um 5,9 Prozent bzw. 3,2 Milliarden Euro und bleiben damit gegenüber dem bisherigen Jahresverlauf nahezu unverändert. Auch die Arzneimittelausgaben steigen damit stärker als im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2024.
Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen, welche im Jahr 2025 um 7,6 Prozent bzw. 3,8 Milliarden Euro wuchsen, zeigen eine gegenüber dem bisherigen Jahresverlauf ungebrochen hohe Dynamik weit oberhalb des langjährigen Durchschnitts. Für die weiterhin hohe Rate ist unter anderem entscheidend, dass für den bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert wie bereits für 2024 ein gegenüber dem langjährigen Durchschnitt höherer Anstieg um 3,85 Prozent vereinbart wurde. Zur hohen Dynamik tragen auch die kräftig steigenden Ausgaben für das ambulante Operieren (15,7 Prozent bzw. 417 Millionen Euro) bei. Ursache sind vor allem die 2024 eingeführten Eingriffe mit spezieller sektorengleicher Vergütung (Hybrid-DRGs), die u.a. zu einer Ambulantisierung bisher häufig stationär durchgeführter Behandlungen führen. Auch die Aufwendungen für die ambulante spezialfachärztliche Behandlung (16,3 Prozent bzw. 98 Millionen Euro) zeigten ein deutlich überdurchschnittliches Wachstum.
Wie auch bei den im Selbstkostendeckungsprinzip vergüteten Pflegepersonalkosten im Krankenhaus zeigen die Aufwendungen für den personalintensiven Bereich der medizinischen Behandlungspflege erneut ein stark überdurchschnittliches Wachstum von 12,6 Prozent (bzw. 1,3 Milliarden Euro). Beide Bereiche verzeichnen damit das dritte Jahr in Folge enorme Wachstumsraten von jeweils mehr als 10 Prozent. Wären die beiden Bereiche lediglich so stark gewachsen wie die ohnehin im langfristigen Vergleich stark steigenden restlichen Leistungsausgaben der GKV im 1.-4. Quartal 2025 (7,3 Prozent), lägen die Gesamtausgaben rund 1,4 Milliarden Euro niedriger.
Auch die Aufwendungen für Behandlungen durch Heilmittelerbringer verzeichnen 2025 mit 10,4 Prozent bzw. 1,4 Milliarden Euro erneut eine sehr dynamische Entwicklung, welche das dritte Jahr in Folge oberhalb von 10 Prozent liegt. Seit 2019 sind die Aufwendungen für Heilmittel um insgesamt rund 5,9 Milliarden Euro bzw. 68 Prozent gestiegen. Dynamisch wirkt sich in 2025 dabei die Entwicklung der Aufwendungen für Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung der Heilmittelerbringer (sog. „Blankoverordnung“) aus, für die 2025 Aufwendungen von 557 Millionen Euro in der Physiotherapie und 439 Millionen Euro in der Ergotherapie verzeichnet wurden.
Entwicklung des Zusatzbeitrags
Zum 1. Januar 2026 haben 43 Krankenkassen ihre Beitragssätze erhöht, bei 47 Krankenkassen ist der Zusatzbeitragssatz unverändert geblieben und zwei Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitragssatz zum Jahresbeginn gesenkt. Der von den Krankenkassen zum 1. Januar 2026 durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz liegt mit 3,13 Prozent oberhalb des vom BMG bekanntgegebenen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz. Hierfür ist insbesondere ursächlich, dass die Krankenkassen ihre Finanzreserven, die im Laufe des Jahres 2024 aufgrund der unerwartet starken Ausgabenentwicklung nahezu vollständig abgeschmolzen wurden, wieder auffüllen müssen. Viele Krankenkassen konnten auch 2025 ihre Finanzreserven noch nicht auf das Niveau der gesetzlichen Mindestreserve auffüllen und erheben auch in 2026 höhere Zusatzbeiträge als dies zur Deckung der laufenden Ausgaben notwendig wäre.