Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) sowie die Leistungserbringer-Gemeinschaften Egroh, Reha-Service-Ring, Rehavital und Sanitätshaus Aktuell bündeln ihre Kräfte. Sie definierten vier Themenschwerpunkte, die von der nächsten Regierungskoalition besonders dringend umgesetzt werden sollten. Dazu gehören die Anerkennung als systemrelevanter Versorgungsbereich, der Abbau überbordender Bürokratie, die Festschreibung von Leitverträgen für transparente Versorgungsstandards sowie die effektive Digitalisierung.
In einem gemeinsamen Dossier weisen die Vereinigungen auf die daraus folgenden politischen Konsequenzen hin.
Die Forderungen der Hilfsmittelbranche
Hilfsmittelversorgung als #systemrelevant definieren und Mitbestimmung sichern
Für eine reibungslose Versorgung benötigen die Leistungserbringer rechtssicher Zugang zu den entsprechenden ambulanten und stationären medizinischen, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie ebenfalls zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Schnelltests, Impfstoff und nicht zuletzt Notbetreuung für die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine ausdrückliche Anerkennung als systemrelevanter Versorgungsbereich auf allen Ebenen des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Einbindung in Unterstützungsmaßnahmen sind deshalb unabdingbar. Dazu zählt die unbürokratische Übernahme der PSA-Kosten. So wurde zwar mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) geregelt, dass auch in der Hilfsmittelversorgung der Mehraufwand an PSA zu vergüten ist. Allerdings müssten demnach zunächst Verhandlungen mit etwa 100 Krankenkassen geführt werden. Hier braucht es eine praktikable ergänzende Umsetzungsverordnung seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Für die Zukunft sollten Gesundheitshandwerk und Hilfsmittelleistungserbringer in die Strukturen der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens eingebunden und wie Ärzte, Krankenkassen und Patientenvertretungen gleichberechtigt an den Entscheidungen über Versorgungsplanung und -gestaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beteiligt werden.
Transparente Versorgungsstandards durch Leitverträge
Einzelne Krankenkassen nutzen laut den Verbänden die Möglichkeit, über Einzelverträge Open-House-Konstruktionen mit Preisdiktat zulasten der Versorgungsqualität „durch die Hintertür“ zu etablieren. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bestätigt die mangelhafte Umsetzung des gesetzgeberischen Willens. Mehr als 1.000 verschiedene Verträge in der Hilfsmittelversorgung sorgen für weitgehende Intransparenz, was letztlich den Patientinnen und Patienten ihr verbrieftes Wahlrecht des Leistungserbringers erschwert sowie hohen administrativen Aufwand bedeutet. Für eine flächendeckende, wohnortnahe, qualitätsgesicherte, transparente und wirtschaftliche Versorgung unabhängig von Einzelinteressen gilt es deshalb, den Abschluss von Leitverträgen durchzusetzen. Damit wären die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Vertragsverhandlungen ausschließlich mit den maßgeblichen Spitzenverbänden oder maßgeblichen sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer zu führen.
Effektive und valide Digitalisierung
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird ohne frühzeitige Einbindung der Hilfsmittelversorgung nur Stückwerk bleiben. Zu den zentralen Bausteinen der neuen digitalen Infrastruktur zählt die elektronische Patientenakte (ePA). Bislang ist die Anbindung aller Leistungserbringer aber nur unzureichend umgesetzt. Gerade vor dem Hintergrund einer interdisziplinären Versorgung ist aber entscheidend, den Lese- und Schreibzugriff auf alle für die Hilfsmittelversorgung relevanten Versicherteninformationen in der ePA gesetzlich zu verankern. Hand in Hand damit geht eine Erstattung der für die Hard- und Softwareerstausrüstung notwendigen Investitionskosten, wie dies im ärztlichen Bereich schon vorgesehen ist. Bereits existierende Parallelstrukturen bzw. Insellösungen, unter anderem durch Pilotprojekte von Krankenkassen, sollten beendet werden. Darüber hinaus sind Versuche zu unterbinden, das Recht der Versicherten auf freie Wahl des Leistungserbringers auszuhebeln: Das Makelverbot (§33 Abs. 6 SGB V und §7 Abs. 3 Hilfsmittel-Richtlinie) ist auch in digitalen Strukturen durchzusetzen.
Weniger Bürokratie bei der Präqualifizierung
Die Präqualifizierung ist unabdingbare Voraussetzung für eine vertragliche Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die „Aufsicht“ über die Präqualifizierungsstellen (PQ-Stellen) obliegt der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). Das Vorgehen der DAkkS aber geht über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und schafft unnötige Bürokratie. So werden zusätzlich zu den Betriebsbegehungen, welche die PQ-Stellen bei Erst- bzw. Folgepräqualifizierung der Leistungserbringer durchführen, weitere Begehungen alle 20 Monate festgesetzt. Diese kosten- und verwaltungsintensive Überwachung überschreitet nach Ansicht der fünf Leistungserbringerorganisationen das Maß des Notwendigen. Erforderlich ist deshalb, die Arbeit der PQ-Stellen wieder auf die gesetzlichen Vorgaben bzw. die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands zu beschränken.
Die fünf Organisationen vertreten nach eigenen Angaben über 120.000 Mitarbeiter und mehr als 8.000 Leistungserbringer der Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Reha-Technik und Homecare.