Zum 15. September 2020 wurde die „Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen“ (ZKG) in Nürnberg gegründet. Ein Team aus Spezialstaatsanwälten um den Leitenden Oberstaatsanwalt Richard Findl nimmt seither bayernweit schwarze Schafe im Gesundheitssektor ins Visier. „Es geht um die Abrechnung von nicht erbrachten Corona-Tests, um Pflegedienstbetrug, um Schmiergelder“, erläuterte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich anlässlich einer Pressekonferenz am 17. November. „Betrug und Korruption im Gesundheitswesen können viel Schaden anrichten – von enormen finanziellen Schäden bei Krankenkassen und Versicherungen bis hin zu Gesundheitsschäden bei Patienten. Dagegen muss der Staat entschlossen vorgehen. Wir haben deshalb vor einem Jahr unsere Ermittlungsstrukturen mit der ZKG nochmals verstärkt.”
Die zentrale Ermittlungseinheit habe seit ihrer Gründung 254 Verfahren von den drei Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften in Bayern übernommen und binnen eines Jahres 197 Verfahren selbst eingeleitet. Beim Großteil der Verfahren gehe es um Betrugstaten im Gesundheits- und Pflegebereich.
In der großen Mehrheit der Fälle (92 Prozent) geht es um Betrug. Schmiergelder (Bestechung und Bestechlichkeit) sowie Urkundenfälschung spielen mit 2 Prozent eine untergeordnete Rolle. Nahezu 75 Prozent der zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 eingegangenen Verfahren betreffen die Ärzteschaft, Pflegedienste und Physiotherapie.
Knapp die Hälfte der eingegangenen Anzeigen wurden von Behörden erstattet und vor allem von gesetzlichen Krankenkassen. Etwa 30 Prozent der Anzeigen erfolgten von Privatpersonen.
Folgende Maßnahmen ergriff die bayerische Justiz:
- Seit Juni dieses Jahres werden alle Abrechnungsbetrugsfälle im Zusammenhang mit Corona-Schnelltests bei der ZKG gebündelt. Bis Ende Oktober führte die ZKG in diesem Bereich 49 Verfahren.
- Das Team aus 14 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten um den Leitenden Oberstaatsanwalt Richard Findl werde durch drei Abrechnungsfachkräfte aus dem Gesundheitswesen und eine IT-Kraft verstärkt.
- Zum 1. Oktober wurde ein neues internetbasiertes Hinweisgebersystem für Korruption im Gesundheitswesen eingeführt. Bis zum 25. Oktober wurde die Meldeseite nach eigenen Angaben etwa 2.000 Mal besucht. Es gab 33 Meldungen in vier Wochen.
GKV-Spitzenverband fordert effektivere Strafverfolgung
Anlässlich des einjährigen Bestehens der ZKG erklärt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:
„Landesweit einheitliche, spezialisierte Ermittlungsstrukturen sind besonders effektiv und haben sich bei der Bekämpfung von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen als sehr wirksam erwiesen. Das zugrundeliegende Sozialversicherungsrecht ist komplex, da nicht nur gesetzliche, sondern auch die vertraglichen Vorgaben zu den Leistungs- und Abrechnungsbeziehungen zu beachten sind. Hinzu kommt, dass das Gesundheitswesen in seiner Entwicklung dynamisch ist und sich gesetzliche Rahmenbedingungen häufig verändern.
Die heute vorgestellte Bilanz der ZKG dokumentiert, dass eine effektive Strafverfolgung von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen vor allem dann erfolgreich gelingt, wenn sich Staatsanwälte längerfristig und durchgängig mit dieser Spezialmaterie befassen und durch Bündelung von Fachkompetenzen eine entsprechende Expertise aufbauen können. Der Freistaat Bayern setzt neue Maßstäbe: Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern werden die Spezialstaatsanwälte der ZKG auch durch Spezialermittler der Kriminalpolizei unterstützt. Als besonders wichtig ist die zusätzliche personelle Verstärkung durch Abrechnungsfachkräfte für das Gesundheitswesen sowie IT-Forensiker anzusehen.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat bereits im letzten Jahr an die Länder appelliert, diese Entwicklung konsequent fortzusetzen und in den länderübergreifenden Gremien zu beraten. Die Strafverfolgung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen muss so effizient wie möglich werden, und sollte deshalb im kommenden Jahr auch von der Justiz- und Innenministerkonferenz aufgegriffen werden.“