Linda Heitmann (MdB), die für Bündnis 90/Die Grünen als Abgeordnete für Hamburg-Altona im Bundestag sitzt, überzeugte sich am 28. Juni bei einem Besuch im Stolle Sanitätshaus in Hamburg Blankenese persönlich von den Kompetenzen und Abrechnungsprozessen eines Sanitätshauses. Welche Chancen Digitalisierung bietet, wenn es darum geht, die Papierberge bei der Beantragung von Hilfsmitteln zu reduzieren, erläuterten ihr Experten anhand einer Patientin mit Stützstrumpf-Bedarf, so der Verein „Wir versorgen Deutschland“ in einer Mitteilung. Linda Heitmann ist seit 2021 Mitglied des Bundestages und dort unter anderem Mitglied des Ausschusses für Gesundheit.
Mit jeder der derzeit 97 Krankenkassen in Deutschland müssten nach geltendem Recht Leistungserbringer einzeln verhandeln, und zwar zu jeder Produktgruppe. „Bereits der Verhandlungsaufwand ist enorm. Dass die Sanitätshäuser zusätzlich je nach Kostenträger unterschiedliche Formulare im Papierformat ausfüllen müssten, ist nicht nur für Sanitätshäuser unzumutbar. Auch für Patienten wird damit die Leistung vollkommen intransparent“, meinte Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der Linda Heitmann bei ihrem Besuch begleitete. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sei allerdings nicht ohne die Einbeziehung der Akteure denkbar. Ein Beispiel: die elektronische Patientenakte (ePa). Trotz des regelmäßigen interdisziplinären Austausches von Handwerkern und Medizinern bei der komplexen Hilfsmittelversorgung von Patienten gewährt der Gesetzgeber Leistungserbringen bisher nur bedingten Zugang zu allen relevanten Versicherteninformationen in der elektronischen Versichertenakte. „Wir fordern daher die gesetzliche Verankerung des Lese- und Schreibzugriffs auf alle für die Versorgung mit Hilfsmitteln relevanten Versicherteninformationen in der elektronischen Patientenakte. Zudem ist wie bei dem eRezept für Arzneimittel sicherzustellen, dass die freie Wahl des Versicherten sichergestellt bleibt – auch für Hilfsmittelverordnungen sollte die Gematik als neutrale Stelle verantwortlich sein“, sagte Alf Reuter.
Kritik an Inflexibilität der Kostenträger
Detlef Möller, Geschäftsführer des Stolle Sanitätshauses, betonte gegenüber der Bundestagsabgeordneten, dass ihn die Inflexibilität der Kostenträger derzeit besonders umtreibe. „Die meisten Verträge haben mehrere Jahre Laufzeit. Änderten sich aber die gesellschaftlichen Bedingungen – Stichwort Mindestlohnerhöhung, Corona-Pandemie mit Mehrkosten im Bereich der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) oder den aktuell durch die Decke gehenden Energie- und Frachtkosten – gibt es keinen Spielraum für Verhandlungen. Es kann nicht sein, dass wir allein auf den Mehrkosten sitzen bleiben. Das gefährdet die Betriebe und damit langfristig die Hilfsmittelversorgung in Deutschland“, erklärte der Orthopädietechnik-Meister.
Deshalb fordert der Verein „Wir versorgen Deutschland“ eine verhandlungsbasierte Regelung von Mehrkosten auf Ebene der Spitzenverbände der Leistungserbringer auf der einen und GKV-Spitzenverband bzw. G-BA auf der anderen Seite, deren Ergebnis dann für alle Krankenkassen verbindlich ist.