Das hat die Gesellschafterversammlung der Gematik laut einer Mitteilung am 7. November 2022 entschieden. Verscicherte, welche die ePA nicht möchten, können aktiv widersprechen („Opt-out-Prinzip“).
Die Gematik habe den Prüfauftrag für eine „Opt-out-ePA“ erhalten. In dessen Rahmen sollen vier Opt-out-Dimensionen geprüft werden: die Bereitstellung der Akte, der Zugriff auf die ePA, ihre Befüllung und die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken. Ferner wurde beschlossen, dass auch der elektronische Medikationsplan (eMP) sowie die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) Teile der ePA werden sollen.
Aus Sicht der Gematik werden mit dieser Entscheidung die Weichen gestellt, um das Potenzial der elektronischen Patientenakte auszuschöpfen: Als Opt-out-Lösung werde sie zu einem zentralen Teil einer digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Die Opt-out-ePA soll Gesundheitsdaten von allen Versicherten individuell, sicher und souverän an einem Ort bündeln und die Patientensicherheit stärken: Sämtliche an einer Behandlung beteiligte Leistungserbringer bekommen schnell einen Überblick über die Krankengeschichte von Patientien. Medikationsprozesse könnten besser begleitet und Doppeldiagnosen vermieden werden. Arztbriefe und Befunde lägen künftig nicht mehr in Papierform vor oder müssten per Fax oder Post versendet werden. Diagnosen und Dokumente anderer Fachkollegen können direkt nach der Untersuchung abgelegt werden und sind sofort einsehbar.
Kassen-App bleibt Zugang zur ePA
Im Vergleich zur künftigen Opt-out-Lösung müssen sich Versicherte zurzeit bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine ePA registrieren, um eine elektronische Patientenakte angelegt zu bekommen. Dieser Prozess soll im Rahmen der Opt-out-Lösung vereinfacht werden. Die aktuelle Version der ePA kann indes weiter genutzt werden. Wer bereits jetzt eine elektronische Patientenakte besitzt oder plant, sich eine einzurichten, wird später seine Daten auch in der Opt-out-Variante nutzen können.