Die Hilfsmittelversorgung zeigt sich laut eines Beitrags im Expertenforum „Hilfsmittel“ der Opta Data Gruppe bis zum dritten Quartal 2022 stabil. Verglichen mit 2021 legten Hilfsmittel der Orthopädietechnik (inkl. OST) in den ersten neun Monaten um 4,84 Prozent zu. Die Opta Data geht davon aus, dass auch das gesamte Jahr 2022 mit einem Umsatzplus abgeschlossen wird. Die entsprechenden Daten veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit voraussichtlich im April 2023.
Die GKV-Ausgaben für Produkte der Medizintechnik steigen weiterhin an, auch wenn sich die Dynamik in den letzten zwei Jahren abgeschwächt hat. In den ersten drei Quartalen 2022 steht gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein Plus von 10,7 Prozent. Zum Vergleich: In den Vorjahren betrugen die Wachstumsraten nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie 12,41 Prozent (2021) bzw. 25,19 Prozent (2020).
Der Bereich Rehatechnik wuchs in den ersten drei Quartalen 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 6,8 Prozent.
Der Sektor Homecare hat 2022 aller Voraussicht nach mit einem Ausgabenplus für die GKV abgeschlossen. Im Berichtszeitraum steht aufgelaufen für 2022 eine Steigerung von 2,48 Prozent.
GKV-Hilfsmittelausgaben: die Systematik
Die Kostenträger müssen die Produkte in vorgegebene Konten einbuchen.
Hilfsmittel der Orthopädie-Technik
Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppen Bandagen (PG 05), Einlagen (PG 08), Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (PG 17), Orthesen/Schienen (PG 23), Beinprothesen (PG 24), Schuhe (PG 31), Haarersatz (PG 34), Epithesen (PG 35), Augenprothesen (PG 36), Brustprothesen (PG 37) und Armprothesen (PG 38) zu buchen.
Hilfsmittel der Medizintechnik
Hier zu buchen sind die Aufwendungen der Produktgruppen Absauggeräte (PG 01), Bestrahlungsgeräte (PG 06), Elektrostimulationsgeräte (PG 09), lnhalations- und Atemtherapiegeräte (PG 14), Messgeräte für Körperzustände/-funktionen (PG 21) und Sprechhilfen (PG 27).
Hilfsmittel der Rehatechnik
Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppen Adaptionshilfen (PG 02), Bade- und Duschhilfen (PG 04), Gehhilfen (PG 10), Hilfsmittel gegen Dekubitus (PG 11 ), Kranken-/ Behindertenfahrzeuge (PG 18), Krankenpflegeartikel (PG 19), Lagerungshilfen (PG 20), Mobilitätshilfen (PG 22), Sitzhilfen (PG 26), Stehhilfen (PG 28), Therapeutische Bewegungsgeräte (PG 32) und Toilettenhilfen (PG 33) zu buchen.
Für die Aufteilung der Ausgaben der doppelfunktionalen Hilfsmittel zwischen KV/PV sind die Quoten auf Grundlage der Richtlinie nach § 40 Abs. 5 Satz 3 SGB XI anzuwenden.
Ebenfalls sind hier anteilig die Aufwendungen, der Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (PG 50) auf Grundlage der Richtlinie nach § 40 Abs. 5 Satz 3 SGB XI zu buchen.
Hilfsmittel zum Verbrauch (Homecare)
Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppen Applikationshilfen (PG 03), Hilfsmittel bei Tracheostoma (PG 12), Inkontinenzhilfen (PG 15) und Stomaartikel (PG 29) zu buchen.