Vor zehn Jahren wurden mit dem Patientenrechtegesetz die Rechte und Pflichten im Behandlungsvertrag erstmals transparent dargestellt. Anlässlich des zehnten Jahrestages machen Patientenverbände, die AOK-Gemeinschaft und Medizinrechtsanwälte deutlich, dass es im Alltag nach wie vor Probleme bei der Umsetzung der Rechte gebe. Viele Hürden hinderten Patientinnen und Patienten daran, ihre Rechte wahrzunehmen. Die Partner fordern daher, dass die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Stärkung der Patientenrechte jetzt in Angriff genommen und das Patientenrechtegesetz nachgebessert wird.
Ziel müsse es sein, ein Mehr an Rechtssicherheit, Orientierung und Gleichgewicht zu schaffen und so insgesamt das Arzt-Patienten-Verhältnis zu stärken. AOK-Bundesverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Medizinrechtsanwälte e. V und BAG Selbsthilfe haben eigene Vorschläge vorgelegt, wie diese Ziele erreicht werden könnten. Sie fordern das Justiz- und das Gesundheitsressort auf, konkrete Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten auf den Weg zu bringen.
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, sagt: „Wir brauchen bei der Stärkung der Patientenrechte einen Dreiklang, der den Nachweis, die Verfahrensdauer sowie die Schadensregulierung umfasst. Es kann nicht sein, dass es unter anderem an der Qualität von Gutachten liegt, dass sich Rechtsstreite über Jahre hinziehen. Wir müssen immer daran denken, dass es Menschen sind, die vermuten, dass in ihrer Behandlung ein Fehler unterlaufen ist. Diese Belastung und Ungewissheit über mehrere Jahre hinweg haben Auswirkungen auf deren Gesundheit.“
Die AOK-Positionen zum Download.
Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende Sozialverband Deutschland (SoVD): „Ein Konstruktionsfehler des Gesetzgebers bei Einführung des Patientenrechtegesetzes führt dazu, dass Patientinnen und Patienten seit zehn Jahren im Beweisrecht systematisch benachteiligt werden. Ihnen wird eine viel strengere Beweispflicht auferlegt, als es für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die Regel ist. Der Gesetzgeber steht in der Pflicht, diese Ungerechtigkeit zu korrigieren und endlich den ,Normalzustand‘ bei der Beweislastverteilung wiederherzustellen.“
Das Gutachten des Sozialverband Deutschland (SoVD) zum Stand der Patientenrechte in Deutschland finden Sie hier.
Dr. Thomas Motz, Vorstand des Medizinrechtsanwälte e. V., ergänzt: „Konkrete Regelungen zur Stärkung der Einsichtsrechte für die Patienten, haben bislang nur unzureichend Eingang ins Gesetz gefunden. Die Einsichtsrechte müssen über die Patientenakte hinaus erweitert werden. Das betrifft unter anderem Hygienepläne, Funktionsprüfungen medizinischer Geräte sowie Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Behandlung eines Patienten bedeutsam sein können. Zudem muss es einen Anspruch auf die verbindliche Erklärung über die Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Einsicht in Änderungs- und Löschungsprotokolle geben.“
Der Medizinrechtsanwälte e.V. hat ebenfalls ein Positionspapier erstellt.
Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe: „Es ist zwingend erforderlich, dass eine Verpflichtung im Gesetz verankert wird, wonach nachbehandelnde Ärzte die Patienten unaufgefordert über mögliche Behandlungsfehler des vorbehandelnden Arztes aufklären müssen. Die derzeitige ärztliche Verpflichtung, dies nur auf Nachfrage der Patientinnen und Patienten zu klären oder zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren, ist nicht hinzunehmen. Denn so werden viele Patientinnen und Patienten in Unwissenheit gelassen, und ihnen wird die Möglichkeit genommen, rechtliche Maßnahmen ergreifen zu können.“
Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, sagt: „Es ist wichtig, Patientinnen und Patienten, die von Behandlungsfehlern betroffen sind, besser zu unterstützen und ihre Rechte zu stärken. Gleichzeitig muss es aber auch darum gehen, künftige Behandlungsfehler systematisch zu verhindern. Hier können und müssen wir mehr als bisher tun. Die Einführung einer anonymen und sanktionsfreien Meldepflicht für schwerwiegende Schadensereignisse wie zum Beispiel Seiten- oder Medikamentenverwechslungen (so genannte Never Events) kann wesentlich zur Verbesserung der Patientensicherheit beitragen. Diese Schadensereignisse sollten in einer nationalen Never Event-Liste geführt werden. Ziel dabei ist es, aus diesen Fehlern zu lernen und Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Wem es gelingt, systematische Fehlerquellen zu identifizieren und zu eliminieren, kann eine Wiederholung dieser Fehler verhindern.“