Der Entwurf muss aus Sicht des BVMed bei der Einbindung aller qualifizierten Pflegefachkräfte und bei den Regelungen zur spezialisierten Hilfsmittel-Versorgung noch erheblich nachgebessert werden. So spricht sich der BVMed unter anderem dafür aus, dass allein die Qualifikation einer Pflegefachperson für die erweiterte pflegerische Tätigkeit maßgeblich sein darf, nicht die Institution. Die ausführliche BVMed-Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.
Der BVMed unterstützt das Ziel des Gesetzes, die Kompetenz von Pflegefachpersonen zu stärken und sie in erweiterte heilkundliche Tätigkeiten einzubeziehen. Dafür sei es wichtig, alle im Versorgungssystem verfügbaren pflegerischen Ressourcen einzubinden. „Der Referentenentwurf ist hier gut gemeint, aber schlecht gemacht. Denn der Rahmen, in dem die Kompetenzerweiterung erfolgen soll, orientiert sich weiterhin an der Institution der Pflegefachperson. In Zukunft müssen jedoch alle verfügbaren qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von ihrer Institution in die pflegerische Versorgung einbezogen werden können“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Hier müsse das BMG den Referentenentwurf nachbessern.
Der BVMed fordert insbesondere, dass die besondere Expertise der Hilfsmittel-Leistungserbringer bei der Versorgung mit Hilfsmitteln auch in den zukünftigen Versorgungs- und Verordnungsprozessen anerkannt und eingebunden wird. Hier müsse eine effektive Verzahnung zwischen Verordnung und Produktauswahl gelingen, um eine qualitative Hilfsmittelversorgung und aufeinander abgestimmte, effiziente Versorgungsprozesse zu gewährleisten. „Andernfalls steht zu befürchten, dass diese ambulanten Nachsorgestrukturen im Bereich der Hilfsmittel erodieren, fachliche Kompetenz und funktionierende Versorgungsstrukturen zerstört werden – mit beträchtlichen Konsequenzen für die ambulante Versorgung und die Versicherten“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.
Der BVMed kritisiert zudem die fehlende Harmonisierung der vorgesehenen Verordnungskompetenz von Pflegefachpersonen gegenüber den Regelungen, die für Ärzte zur Anwendung kommen. Im Sinne einer transparenten und harmonisierten Umsetzbarkeit müssten Angleichungen beispielsweise bei der Hilfsmittelrichtlinie, den Berufsordnungen oder den Compliance-Regelungen vorgenommen werden.
Probleme in der Versorgungspraxis sieht der BVMed auch bei den Regelungen des Gesetzentwurfs zur Hilfsmittelversorgung. Es sei zwar gut, dass der Gesetzentwurf den Rahmen für die Verordnung von Hilfsmitteln durch entsprechende Pflegefachpersonen weiterentwickeln möchte. Dabei müsse jedoch beachtet werden, dass Hilfsmittelversorgungen „in der Regel von großer Komplexität und das Produktspektrum von enormer Vielfalt geprägt sind“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. „Entsprechend qualifizierte und oftmals spezialisierte Expert:innen der Hilfsmittel-Leistungserbringer nehmen heute die Auswahl des individuell erforderlichen Hilfsmittels vor. Die Übertragung dieser Auswahl durch Transfer der Verordnungskompetenz auf Pflegefachpersonen ist – im Sinne der Versorgungssicherheit – somit mit Augenmaß zu gestalten.“ Auch in diesem Bereich müssten die bestehenden, funktionierenden Strukturen der Hilfsmittel-Leistungserbringung besser in die künftigen Versorgungsprozesse eingebunden werden.