Ein Grund: Sowohl bei der Versorgung mit Neugeräten als auch beim Wiederaufbereitung unterscheide die Vertragsstruktur nicht zwischen Kinder- und Erwachsenen-Geräten, teilt die Interessengemeinschaft mit. Allem voran sei die willkürlich gesetzte Altersgrenze von 14 Jahren nicht akzeptabel. Diese sei weder gesetzlich noch medizinisch begründbar. Vielmehr seien schwer- und teils mehrfach behinderte oder chronisch erkrankte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zumeist deutlich verzögert.
Exemplarisch am Thema Beatmung (PG 14) beschrieb RehaKIND jetzt die besonderen Voraussetzungen für eine auf die Zukunft ausgerichtete Kinderreha-Versorgung. Unabdingbar ist der zusätzliche Aufwand durch Einweisung und Instruktion der Familien, der Betreuer aus Schule und Kita sowie der Pflegekräfte. Die besonderen Materialerfordernisse für kindgerechte Geräte müssen ebenfalls Berücksichtigung finden. Dabei muss vor allem die ständige Anpassung an das Wachstum, aber auch die erhöhte Materialbeanspruchung durch Kinder und Jugendliche, gewährleistet sein. Notdienste mit speziell geschultem Kinderpflegepersonal und ständige Rufbereitschaft sind ebenfalls unabdingbar. Zudem dürfe nicht jeder Leistungserbringer die Beatmungsgeräte einsetzen, weil ihm die entsprechenden Schulungen durch die Hersteller fehlen. Aufgrund sehr geringer Stückzahlen haben diese Spezialgeräte einen höheren Preis.
Beim Vertrag der AOK Rheinland/HH sei nicht zu erkennen, dass die Krankenkasse ihre Kinderpatienten im Auge hat. Der Austausch mit Experten aus der Kinderreha sei nicht gesucht und besondere Versorgungsformen für Kinder nicht berücksichtigt worden. Gerade bei Menschen, die lebensrettende Techniken wie externe Atemunterstützung benötigen, habe die Krankenkasse die Versorgung zu 100 Prozent sicherzustellen. Aufgrund bestimmter Vertragskonstrukte und trotz sehr kurzfristiger Beitrittsfristen hätten die überwiegend kleineren Kinderspezialbetriebe ohne gültige Beauftragung die Versorgung ihrer Patienten weitergeführt. Schließlich sei es nicht sinnvoll und erwünscht, wenn hier die Ansprechpartner wechseln, bzw. nicht auf die besonderen Bedarfe der jungen "Kunden" eingehen können. Dies sei ein laut RehaKIND "systemischer" Fehler im Krankenkassensystem. Es könne nicht im Sinne der Patienten sein, dass Kostenträger sich nicht partnerschaftlich mit den Leistungserbringern über die notwendigen Hilfsmittel, Therapien und sonstige medizinisch-sozialen Bedarfe austauschen. Im HHVG wird der Serviceanteil, der mit dem eigentlichen Hilfsmittel verbunden ist, besonders hervorgehoben. Auch müssen die Kostenträger die Versorgungsleistung regelmäßig überprüfen.
Austausch mit der Politik
Das Thema Altersgrenzen und Transition ins Erwachsenenalter hat im Übrigen auch in der Politik Gehör gefunden. Dr. Roy Kühne, Minister Karl-Josef Laumann und die Patientenbeauftragte Ingrid Fischbach tauschten sich mit RehaKIND bereits über die Besonderheiten der Kinderreha-Versorgung aus.