Zum Hintergrund: "Mit dem Wegfall des Zulassungsverfahrens sind Regelungen zur Präqualifizierung für Hilfsmittel-Leistungserbringer etabliert worden. Für den Reha-Versorgungsbereich haben diese Regelungen zum Teil nicht nachvollziehbare Folgen", erklärt Gerhard Greiner, einer der Initiatoren des Fachbereichs, die BVMed-Initiative.
Mitglieder des BVMed-Fachbereichs Rehatechnik sind Reha-Service-Ring, Permobil, RehaVital, Sanimed, Sanitätshaus Aktuell, Sanitätshaus Müller Betten, TransCare Service und Medizintechnik & Sanitätshaus Kröger.
Die BVMed-Experten kritisieren insbesondere, dass die Empfehlungen (§ 126 Abs. 1 S. 3 SGB V) im Versorgungsbereich "Reha" für Führungskräfte mit langjähriger einschlägiger Praxis mindestens den Nachweis einer Qualifizierungsmaßnahme von sechswöchiger Dauer fordern. Auch die Prüfung einer "gleichwertigen Qualifikation" orientiere sich daran. Die Unternehmen halten es für nicht sachgerecht, dass eine Qualifikationsmaßnahme, welche für Mitarbeiter entwickelt wurden, die Versorgungen ausführen, als alleiniger Maßstab für die Qualifikation eines fachlichen Leiters dienen soll. Die Entwicklung eines Standards, der das Know-how eines Reha-Fachleiters definiert, sei deshalb dringend geboten, so Greiner.
Quereinsteiger berücksichtigen
Handlungsbedarf sieht der BVMed-Fachbereich Rehatechnik auch angesichts des bestehenden Fachkräftemangels sowie des Umstandes, dass gerade der Versorgungsbereich "Rehabilitationshilfsmittel" in hohem Maße von beruflichen Quereinsteigern geprägt wird. Greiner: "Wenn wir hier die Handlungsfähigkeit der Unternehmen erhalten möchten, benötigen wir eine klare Festlegung, welche Qualifikationen den anerkannten Berufsgruppen gleichgestellt werden können – und zwar unter Einbeziehung der vorhandenen Erfahrung sowie unter Definition der notwendigerweise nachzuweisenden Kenntnisse für Führungskräfte."