Zwei Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) benennt die KKH konkrete Maßnahmen hinsichtlich der dort festgelegten erhöhten Hygienemaßnahmen. Sie sei damit die erste gesetzliche Krankenkasse und gehe mit gutem Beispiel voran, lobt die Leistungserbringergemeinschaft RehaVital in einer Mitteilung.
Zum Hintergrund: Der persönliche Kontakt mit vulnerablen Gruppen verlange erhöhte Vorsichtsmaßnahmen, um Mitarbeiter und Patienten ausreichend zu schützen. Die steigenden Kosten für die persönliche Schutzausrüstung gingen bisher dabei zulasten der Leistungserbringer. In den geltenden Verträgen mit den Krankenkassen sind solche Zusatzkosten nicht berücksichtigt, so die RehaVital. Doch seit dem 1. Januar 2021 können verbindliche Kostenübernahme-Vereinbarungen zwischen Leistungserbringer und Krankenkassen getroffen werden.
Als nach eigenen Angaben erste Krankenkasse hat die KKH ihren Vertragspartnern eine Nachtragsvereinbarung angeboten. Im Ergebnis konnte im Versorgungsbereich der „außerklinischen Beatmung“ eine Pauschale von 6 Euro netto je Patientenkontakt vertraglich festgelegt werden, gültig ab dem 1. März 2021. „Für uns ist die aktuelle Vertragsschließung im Bereich der außerklinischen Beatmung ein erster wichtiger Schritt mit anerkennender Signalwirkung“, lobt Alexander Pohl, Geschäftsführer von Häussler Technische Orthopädie.
Das gemeinsame Ziel sollte sein, eine patientennahe und lückenlose Versorgung gewährleisten zu können und für die durch Covid-19 entstehenden Aufwände die notwendigen Kostenübernahmen zu sichern. „Wir begrüßen, dass die KKH als erste gesetzliche Krankenkasse diese gesetzliche Regelung umsetzt und fordern, dass weitere Krankenkassen nachziehen werden“, so Ole Gustafsson, Bereichsleiter Vertrieb und Krankenkassenmanagement der RehaVital.
Dabei erachtet die RehaVital auch das Einbeziehen aller Versorgungsbereiche als unbedingt erforderlich. So sollten bei allen Versorgungen, die direkt am Patienten stattfinden, weitere Vereinbarungen zur Kostenerstattung geschlossen werden. Die RehaVital setzt in diesem Zusammenhang darauf, dass die Politik den GKV- Spitzenverband dazu ermächtigt, eine bundesweit einheitliche Regelung zu vereinbaren.