Gefragt wurde nach dem Retaxverhalten in zwei unterschiedlichen Fallkonstellationen:
- Fallkonstellation 1: Versorgungen ohne vorliegende Verordnung
- Fallkonstellation 2: Versorgungen, obwohl der Antrag auf Versorgung noch nicht genehmigt wurde. Der Sonderfall Krankenhausentlassung wurde nicht in die Befragung einbezogen.
In beiden Fallkonstellationen kommt es sowohl in Pflegeeinrichtungen als auch bei Patienten, die zuhause leben, zu Problemen, teilt der RSR auf Basis der Umfrage mit. Oft lägen organisatorische Probleme bei Ärzten, Kliniken oder Pflegern vor, auch medizinische Notfälle oder die Verschlechterung des Gesundheitszustands des Patienten machen eine schnelle Versorgung mit Hilfsmitteln notwendig. Sehr oft gaben die Befragten für die Fallkonstellation 1 "Versorgung ohne vorliegende Verordnung" an, dass der zuständige Arzt im Urlaub gewesen sei und es keinen Vertreter gegeben habe oder der Vertreter die Verordnung nicht ausstellen wollte. Bei Versorgungen ohne Kostenvoranschlag sei die Erwartungshaltung auf Seiten der Einrichtungen und der Patienten häufig groß, das Verständnis für den bürokratischen Ablauf allerdings gering.
"Gezwungen" zur Versorgung
"Unsere Umfrage zeigt, dass – trotz der Gefahr einer Retaxierung – Versorgungen erfolgen, deren Kostenübernahme ungewiss ist. Zu diesem Verhalten ist der Leistungserbringer regelrecht gezwungen", sagt Toni Zamzow, fachlicher Leiter Vertragsservice beim RSR. "Besonders bei Produkten, die zur Lebenserhaltung, Prävention gegen eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes und zur Vermeidung von Folgeerkrankungen dienen, ist es völlig inakzeptabel, dass Leistungserbringer mit einer Retaxierung rechnen müssen oder sich die Versorgung verzögert, um eine Retaxierung zu vermeiden."
Entstünde durch die Unsicherheit über die Kostenübernahme eine Verzögerung der Versorgung, sei oft eine erneute Einweisung ins Krankenhaus notwendig. Ein erneuter Krankenhausaufenthalt sowie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes führten unausweichlich zu vermeidbaren Mehrkosten für die Krankenkassen, so Zamzow.
"Es kann nicht sein, dass Einsparungen oder der Vorsatz, die Leistungserbringer zu einem bestimmten Verhalten zu bringen, dazu führen, dass es den Patienten schlechter geht", erklärt Toni Zamzow. Deshalb bemühe sich der RSR darum, auf der Ebene des GKV-Spitzenverbandes und im Rahmen der einzelnen Kassen-Vertragsverhandlungen Vertragsklauseln zu vereinbaren, die klarstellen, dass es Fälle gibt, in denen auch ohne Verordnung bzw. ohne Genehmigung versorgt werden muss und die Dienstleistung abgerechnet werden kann.