Fast 80 Prozent der GKV-Versicherten erhalten eine mehrkostenfreie Hilfsmittelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Rund 20 Prozent zahlen durchschnittlich 132 Euro dazu. Zu diesem Ergebnis kommt der diesjährige Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die von GKV-Versicherten gezahlten Mehrkosten bei Hilfsmitteln.
„Damit zeigt sich eine Tendenz, die durchaus positiv zu bewerten ist“, sagt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. „Dem GKV-Spitzenverband ist es wichtig, dass die Versicherten für ihren Krankenkassenbeitrag eine hochwertige Hilfsmittelversorgung mehrkostenfrei erhalten. Um die hohe Qualität zu gewährleisten, schreiben wir das Hilfsmittelverzeichnis regelmäßig fort und berücksichtigen somit den schnellen medizinisch-technischen Fortschritt.“
Gemäß dem für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Sachleistungsprinzip, sollen gesetzlich Versicherte eine ausreichende und bedarfsgerechte Versorgung ohne Mehrkosten erhalten. Der Gesetzgeber hat eine Selbstbeteiligung als Zuzahlung von mindestens 5 Euro, höchstens aber 10 Euro für jedes Hilfsmittel vorgesehen. Gezahlte Mehrkosten sind eine freiwillige Entscheidung der Versicherten. Versicherte haben bei der Versorgung mit Hilfsmitteln die Möglichkeit, auch über das Maß des medizinisch Notwendigen hinausgehende Leistungen zu wählen, müssen aber entsprechende Mehrkosten selbst tragen.
Mit dem dritten Mehrkostenbericht liegt eine Datenauswertung zu den im Jahr 2020 gezahlten Mehrkosten vor. Ausgewertet wurden laut einer Mitteilung des GKV-Spitzenverbands rund 95 Prozent der Abrechnungsdaten von Versorgungsfällen der verschiedenen Kassenarten aus dem Jahr 2020. Insgesamt handelt es sich um 28 Millionen Hilfsmittelversorgungen mit einem Ausgabevolumen der Krankenkassen von rund 9 Mrd. Euro.
Über alle Produktgruppen hinweg wurden bei rund 5,7 Millionen Hilfsmittelversorgungen Mehrkosten dokumentiert. Das entspricht einem Anteil von ca. 20 Prozent. Die Summe aller dokumentierten Mehrkosten betrug rund 746 Mio. Euro, die durchschnittliche Höhe der angefallenen Mehrkosten lag bei 132 Euro. Dabei ist die Bandbreite der Mehrkostenhöhe groß. Lag sie im vergangenen Jahr z. B. bei Hörhilfen bei durchschnittlich 1.234,28 Euro, waren es bei Einlagen Mehrkosten von 32,40 Euro und bei Toilettenhilfen 48,23 Euro. In rund 80 Prozent der Versorgungsfälle fielen keine Mehrkosten an.
Mehrkosten bei Hilfsmitteln: Keine Rückschlüsse zu den Gründen
Die erhobenen Daten liefern nach wie vor keine Erkenntnisse, weshalb sich Versicherte für ein Hilfsmittel mit Mehrkosten entscheiden. Der GKV-Spitzenverband fordert daher eine Rechtsgrundlage, wonach auch qualitative Daten von Leistungserbringenden zu liefern sind. Anhand dieser Daten sollen Rückschlüsse getroffen werden, aus welchen Gründen sich Versicherte zum Abschluss von Mehrkostenvereinbarungen entschieden haben.
„Die Abgrenzung zwischen dem, was medizinisch notwendig ist und damit solidarisch finanziert wird, und dem, was mehr in den Bereich der Komfortleistungen gehört, ist immer wieder eine Herausforderung. Einlagen sind dafür ein Beispiel: Versicherten beschwerdefreies Gehen zu ermöglichen, wird von der Solidargemeinschaft finanziert. Spezielle Sporteinlagen für die Hochgebirgswanderung sind hingegen eher eine Komfortleistung, für die dann Mehrkosten anfallen können. Wir wollen, dass die Entscheidung für oder gegen eine Versorgung mit Mehrkosten bewusst gefällt wird. Diese Entscheidung darf nicht durch eine interessengeleitete Beratung dahingehend beeinflusst werden, sich für Hilfsmittel zu entscheiden, die mit Mehrkosten verbunden sind“, so Gernot Kiefer.
Aufgrund des 2017 beschlossenen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) sind die Anbieter der Gesundheitsleistungen verpflichtet, GKV-Versicherten immer mehrkostenfreie Hilfsmittel anzubieten und diese über ihren Versorgungsanspruch (Sachleistungsprinzip) zu informieren. Wünschen Versicherte eine zusätzliche Leistung außerhalb des Sachleistungsprinzips der GKV, sind die Leistungserbringenden zudem verpflichtet, den Krankenkassen auch die Höhe der mit den Versicherten abgerechneten Mehrkosten mitzuteilen. Diese Maßnahmen sollen für mehr Transparenz über das Ausmaß der im Hilfsmittelbereich gezahlten Mehrkosten sorgen und langfristig dabei helfen, ungerechtfertigte Mehrkosten zu verringern.