Das Bundeskabinett hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) vorgelegt. Der Branchenverband Spectaris kritisiert einer Pressemitteilung, dass der Kabinettsentwurf „nach wie vor zu kurz greift".
„Wir bedauern, dass der Gesetzgeber die dringende Notwendigkeit einer Öffnung der aufzubauenden Telematikinfrastruktur für nichtärztliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen nicht bereits jetzt mit dem vorgelegten eHealth-Gesetzentwurf aufgegriffen hat. So bleiben die großen Potenziale, die die Telemedizin bietet, weiter unausgeschöpft. Das Gesetz ist in dieser Form nicht mehr als ein Anschubgesetz für Telemedizin", so Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei Spectaris.
Man habe zwar ein Stück weit Verständnis dafür, dass die Bundesregierung prioritär auf das noch immer ausstehende Commitment der Ärzteschaft zu eHealth und Gesundheitskarte hofft, denn ohne die Ärzteschaft brauche es auch keine Telemedizin. Dennoch verliere man Zeit, wenn man jetzt ein derart restriktives Gesetz verabschieden würde, das zudem viele Fragen unbeantwortet lasse. Ein Beispiel sei die Frage, wer bestimmte telemedizinische Leistungen künftig übernehmen soll. Hierzu bedarf es der nichtärztlichen Leistungserbringer. Dies setzt aber voraus, dass auch sie in die Telematikinfrastruktur eingebunden werden. Eine entsprechende Vergütung der Leistungen müsse dann selbstverständlich auch erfolgen.
In Berlin macht laut Verband zudem das Gerücht die Runde, dass nach der Verabschiedung dieses ersten eHealth-Gesetzes ein zweites unmittelbar nachgeschoben werden soll, das dann insbesondere auch die Einbindung der nichtärztlichen Leistungserbringer zum Ziel haben soll.
Bedauerlich sei außerdem, dass auch eine zweite elementare Forderung, das Gesetz nicht nur auf einzelne Anwendungen einer Telematikinfrastruktur zu begrenzen, nicht aufgegriffen wurde. Bereits heute würden jedoch wichtige Konsiliarleistungen für andere telemedizinische Leistungen angeboten. Es braucht daher einen offenen Katalog von zu vergütenden eHealth-Einsatzgebieten.