Mit dem Referentenentwurf für ein „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) hat das Bundesministerium für Gesundheit einen weiteren Schritt zur Digitalisierung vorgelegt. Der Industrieverband Spectaris begrüßt die Initiative grundsätzlich, kritisiert jedoch die unzureichende strukturelle Verankerung von Telemonitoring in der Regelversorgung.
„Der GeDIG-Entwurf schafft wichtige Grundlagen für eine datengetriebene Gesundheitsversorgung und adressiert Telemonitoring erstmals sichtbar im Kontext digitaler Anwendungen. Gleichzeitig bleibt er aber hinter den Anforderungen zurück, die für eine systematische Integration in die Regelversorgung notwendig sind“, erklärt Tobias Gerlach, Sprecher der Spectaris-Initiative „Telemonitoring in die Regelversorgung“.
Positiv bewertet der Verband insbesondere Fortschritte bei Interoperabilität, der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte sowie beim Zugang zu Gesundheitsdaten. Diese Faktoren gelten als zentrale Voraussetzungen für den breiteren Einsatz telemedizinischer Anwendungen.
Klare gesetzliche Regelungen gefordert
Kritisch sieht Spectaris hingegen, dass Telemonitoring im Entwurf überwiegend über Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) abgebildet werden soll. Aus Sicht des Verbands fehlt eine eigenständige gesetzliche Definition sowie die klare Verankerung als Regelleistung inklusive Anspruch, Zugang und Vergütung.
„Die technischen Voraussetzungen entwickeln sich in die richtige Richtung. Interoperabilität, Datenverfügbarkeit und digitale Infrastrukturen sind entscheidende Enabler für Telemonitoring“, so Gerlach. „Was jedoch weiterhin fehlt, ist die klare strukturelle Einbindung in die Versorgung.“
Zu den zentralen Forderungen zählen unter anderem ein gesetzlicher Leistungsanspruch, die Integration in das Hilfsmittelverzeichnis sowie nachhaltige Vergütungsmodelle und klar definierte Versorgungsprozesse. Auch Regelungen zu hybriden Versorgungsmodellen und beschleunigten Bewertungsverfahren seien bislang nicht ausreichend berücksichtigt.
„Das GeDIG ist ein wichtiger Schritt – aber es ist zunächst eine Leitplanke, kein Implementierungsinstrument“, betont Gerlach. „Damit Telemonitoring sein volles Potenzial für eine patientenzentrierte Versorgung entfalten kann, braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen entlang des gesamten Versorgungspfads.“
Spectaris kündigt an, den weiteren Gesetzgebungsprozess eng zu begleiten und sich weiterhin für die Verankerung von Telemonitoring als festen Bestandteil der Regelversorgung im Sozialgesetzbuch V einzusetzen.