Der Industrieverband Spectaris weist auf die essentielle Rolle der Homecare-Provider und Hilfsmittel-Leistungserbringer – insbesondere in der respiratorischen Heimtherapie – hin und fordert eine bundeseinheitliche Kompensation der durch die Corona-Pandemie verursachten Mehrkosten für Hygienemaßnahmen.
Hubertus Lasthaus, Mitglied im Vorstand Medizintechnik bei Spectaris: „Hilfsmittel-Leistungserbringer müssen endlich als systemrelevante Partner für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems anerkannt werden.“ Nur so könne künftig verhindert werden, dass die Hilfsmittel-Leistungserbringer bei der Verteilung von knappen medizinischen Gütern außen vor bleiben. Eine mangelnde Berücksichtigung wie zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 bei den damals sehr knappen Masken und anderer persönlicher Schutzausrüstung, ließe sich so umgehen.
Der Homecare-Sektor und die häusliche Versorgung als Teilbereiche des ambulanten Sektors wachsen seit Jahren stetig. Hilfsmittel-Leistungserbringer leisten einen immensen Beitrag zur flächendeckenden und wohnortnahen Gesundheitsversorgung. Sie entlasten die Krankenhäuser unter anderem damit, dass sie Einweisungen vermeiden und dass Patienten zügig und sicher aus dem stationären Bereich entlassen werden können. Gerade in Corona-Zeiten ist die respiratorische Heimtherapie dabei von besonderer Bedeutung. Deren Homecare-Provider stellen die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Beatmungs- und Sauerstofftherapiegeräten sicher und versorgen die Patienten gemeinsam mit Pflegekräften zuhause oder in Pflegeeinrichtungen.
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Homecare-Provider bis heute – analog zu Ärzten, Apotheken und anderen Institutionen des Gesundheitswesens – keine ausreichende finanzielle Unterstützung erhalten“, so Lasthaus. „Hilfsmittel-Leistungserbringern müssen gleichberechtigt zu Ärzten die Mehrausgaben im Zuge von COVID-19, vor allem für die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), erstattet werden.“
Die Lösung, die der Gesetzgeber mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) beschlossen hat und die den Hilfsmittel-Leistungserbringern eine entsprechende Kompensation durch die Krankenkassen ermöglichen soll, sei nicht praktikabel. „In der Praxis ist der Aufwand dafür viel zu hoch, weil jeder einzelne Vertrag zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse neu verhandelt werden muss“, so Lasthaus weiter.
Zielführender seien stattdessen ein kassen- und bundeseinheitlicher, unbürokratischer Pauschalausgleich für einen begrenzten Zeitraum sowie ein rückwirkender Einmalbetrag, um die seit April 2020 angefallenen Mehrkosten zu erstatten. „Diese Pauschalbeträge müssten mindestens auf das Niveau erhöht werden, das Ärzte und Zahnärzte erhalten, um eine kostendeckende Erstattung bei den Hilfsmittel-Leistungserbringern zu erreichen“, so Lasthaus abschließend.