"Dass die Telemedizin enorme Potenziale für unser Gesundheitswesen hat, bestreitet heute niemand mehr. Leider werden diese Potenziale durch den vorgelegten Gesetzentwurf nicht in Ansätzen ausgeschöpft. Dies liegt unter anderem daran, dass der Gesetzgeber die aktuelle Versorgungsstruktur verkennt", kommentiert Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei Spectaris den Gesetzentwurf.
Während es derzeit in Deutschland rund eine halbe Million Klinikbetten gibt, mit sinkender Tendenz, wächst der Anteil der Patienten in der häuslichen Versorgung stetig auf mittlerweile rund 6 Millionen Patienten. "Es ist für uns daher nicht nachvollziehbar, dass dieser Versorgungsstruktur nicht Rechnung getragen wird und sich weder die häuslich versorgten Patienten noch die nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer im aktuellen Gesetzentwurf wiederfinden."
Eine Nichtberücksichtigung des häuslichen Versorgungsbereichs widerspreche auch dem Koalitionsvertrag, in dem die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems durch den sektor- und fachübergreifenden Einsatz von elektronischen Kommunikations- und Informationstechnologien gefordert wird. Aber nur die explizite Berücksichtigung von qualifizierten nichtärztlichen Gesundheitsberufen im eHealth-Gesetz ermögliche eine effiziente, flächendeckende Umsetzung delegierter ärztlicher Leistungen mittels eHealth-Lösungen. Kuhlmann: "Diese von der Koalition gewünschte Anbindung der Patienten an Ärzte und Kliniken setzt voraus, dass die bezüglich des klinischen und ökonomischen Nutzens in Studien und Projekten bereits umfassend erprobten eHealth-Lösungen in die Regelversorgung überführt werden. Dazu ist aber zwingend notwendig, die Telematikinfrastruktur für alle qualifizierten nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer zu öffnen."
In der Regel übernehmen die nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer oder auch medizintechnische Unternehmen diese Aufgaben. "Diese Aufgaben werden die Angehörigen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe zukünftig aber nur dann übernehmen, wenn alle ihre Arbeitsleistungen sowie die eingesetzten Hilfsmittel auch angemessen vergütet werden", so Kuhlmann weiter. Damit es aber überhaupt zu einer Vergütung der Leistungen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe und Leistungserbringer kommen kann, sei vorab erforderlich, dass die nichtärztlichen Gesundheitsberufe im Gesetz berücksichtigt werden.