Trotz der laut Spectaris „unbestrittenen Vorteile“ sei die Nutzung von online-fähigen Hilfsmitteln in Deutschland noch immer gering, teilt der Verband mit. Dabei habe die Digitalisierung in der Hilfsmittelversorgung erhebliches Potential, die Versorgungsqualität zu verbessern und gleichzeitig Kosten für das Gesundheitssystem zu senken. „Durch Fernmonitoring und die Betreuung chronisch kranker Patienten mittels online- bzw. cloud-fähiger Hilfsmittel können wir einen Mehrwert für alle Beteiligten des Gesundheitssystems schaffen, insbesondere für die Patienten und Versicherten“, erklärt Sabine Mertsch, Mitglied des Vorstands Medizintechnik bei Spectaris. „Hier ist jetzt auch die Politik gefragt, die den nötigen Druck auf den GKV-Spitzenverband ausüben muss, damit dieser das Hilfsmittelverzeichnis anpasst.“
Der Verband plädiert für die Schaffung von eigenen Produktarten für online- bzw. cloud-fähige Hilfsmittel innerhalb einer bestehenden Produktgruppe im Hilfsmittelverzeichnis GKV. Aktuell sieht es keine gesonderten Produktarten für online- bzw. cloud-fähige Geräte vor. Außerdem müsse die Verarbeitung telemonitorischer Daten durch die Leistungserbringer vergütet werden. Denn ohne die Möglichkeit, Daten aus telemonitoring-fähigen Hilfsmitteln auszuwerten und für diese Leistung vergütet zu werden, bleibe die Videosprechstunde weit hinter ihrem Potenzial zurück. „Die Übernahme von konnektiven Hilfsmitteln in den Versorgungsalltag würde der Digitalisierung im Gesundheitswesen einen ordentlichen Schub geben. Damit dies gelingt, müssen aber die genannten Voraussetzungen geschaffen werden“, sagt Mertsch.
Online- bzw. cloud-fähige Hilfsmittel können Daten mit Hilfe eines externen Adapters oder einer integrierten Lösung über Mobilfunknetzwerke direkt in eine Datencloud übertragen. Das ermöglicht Ärzten, medizinischem Fachpersonal, Hilfsmittelleistungserbringern und auch Patienten und Versicherten, die Daten mittels digitaler Applikationen oder entsprechender Therapie- und Gerätemanagementplattformen zu nutzen. „Voraussetzung ist, dass klare und effektive Rahmenbedingungen für eine Nutzenbewertung- und -betrachtung sowie für eine Regulierung der technologischen Basis geschaffen werden“, betont Mertsch. Außerdem müsse die sichere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch ärztliche und nichtärztliche Hilfsmittelleistungserbringer gewährleistet werden.
Das Positionspapier zum Thema finden Sie hier.