Judith Stahlhut, Geschäftsführerin der Urgo GmbH (Foto: Urgo)

Urgo begrüßt Verlängerung von Erstattungsregelung

„Notwendigkeit einer gesicherten Versorgung“

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können.

  • 07.11.2025
  • Laura Klesper
  • 1 Minute

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