Der Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) zeigt sich angesichts der Entscheidung des Bundesrates vom 21. November 2025, das BEEP in den Vermittlungsausschuss zu verweisen, äußerst besorgt. Die damit verbundene mögliche Verzögerung gefährde die benötigte Verlängerung der Frist zur Erstattung der sonstigen Produkte zur Wundbehandlung, so Norbert Bertram, Geschäftsführer des VVHC.
Deren Übergangsfrist für Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit läuft am 1. Dezember 2025 aus. Die vorgesehene Fristverlängerung konnte aufgrund der Blockade bislang nicht verabschiedet werden.
Wann eine Einigung erzielt wird, sei derzeit unklar. Damit entstehe eine rechtliche Grauzone rund um die Erstattung dieser Produkte und damit eine Verunsicherung in der Versorgungskette der Wundversorgung, nicht nur bei sonstigen Produkten zur Wundbehandlung. Ärzte wüssten nicht, welche Produkte sicher verordnet werden können, Patienten müssten Verzögerungen, Komplikationen und mögliche Mehrkosten befürchten, und Pflege- sowie Homecare-Strukturen seien gezwungen zu improvisieren, da für eine sichere Wundversorgung klare und verlässliche Prozesse notwendig wären.
Bereits im vergangenen Jahr habe eine ähnliche Situation sowie ein kurzfristiges „Empfehlungsschreiben“ aus dem BMG zu einer unklaren Erstattungssituation und damit zu Unsicherheit bei Krankenkassen, Herstellern und Leistungserbringern geführt. Erst im Januar 2025 wurde mit dem GVSG eine rechtssichere Lösung beschlossen. Eine solche regulatorische Achterbahnfahrt dürfe sich nicht wiederholen.
„In der Wundversorgung führen regulatorische Unsicherheiten nicht zu Problemen auf dem Papier, sondern zu realen Versorgungslücken“, betont Dennis Giesfeldt, stellvertretender Geschäftsführer des VVHC. „Wenn Übergangsfristen auslaufen und Erstattungsfragen ungeklärt bleiben, gerät die Behandlung chronischer Wunden ins Wanken. Die Betroffenen können nicht warten, bis politische Prozesse abgeschlossen sind.“
Der Vermittlungsausschuss wird nun prüfen, wie das Gesetz angepasst werden kann, um einen Kompromiss zwischen Bundesrat und Bundestag zu erzielen. Der konkrete Zeitplan hängt vom Verlauf der Verhandlungen ab. Fest steht: Die kommenden Wochen sind entscheidend, um die Erstattungsfähigkeit zu sichern. Eine Einigung sollte idealerweise bis zur nächsten Plenarsitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 erfolgen, um ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2026 zu ermöglichen. Der VVHC fordert deshalb die unverzügliche Verabschiedung der Fristverlängerung für sonstige Produkte der Wundversorgung sowie eine klare und sofortige Kommunikation an Ärzte, Pflegedienste und Homecare-Anbieter, um eine Versorgungslücke abzuwenden und Rechtssicherheit herzustellen.