Seit Jahrzehnten gestalten Homecare-Unternehmen mit tausenden qualifizierten Pflegefachkräften die Entwicklung hin zu einer verstärkten ambulanten Versorgung aktiv mit, so der Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) in einer Mitteilung. Diese Expertise der Homecare-Unternehmen und Sanitätshäuser müsse auch in den zukünftigen Versorgungs- und Verordnungsprozessen anerkannt und eingebunden werden.
Das bedeutet, dass im Rahmen der Gesetzgebung für ein Pflegekompetenzgesetz die Einbindung aller qualifizierten Pflegefachkräfte erfolgen müsse, so der VVHC. Nur die Qualifikation einer Pflegefachperson sei als maßgebendes Kriterium heranzuziehen, nicht die Institution. Bereits heute füge sich das Homecare-Therapie-Management nahtlos in die Bemühungen ein, stationäre und ambulante Versorgung besser zu verzahnen und Patienten vermehrt in ihrem häuslichen Umfeld zu betreuen. Diese Leistung von Homecare-Unternehmen kombiniert pflegetherapeutische Therapie-Assistenz durch speziell ausgebildete und examinierte Fachkräfte mit einem umfassenden Versorgungsmanagement und werde so zu einem integralen Bestandteil eines standardisierten und hausarztzentrierten Behandlungspfads.
Grundsätzlich befürwortet der VVHC die Bemühungen des Gesetzgebers, die Kompetenz von Pflegefachpersonen weiter zu stärken und sie in erweiterte heilkundliche Tätigkeiten einzubeziehen. Aber gerade dafür sei es notwendig, alle in der ambulanten Versorgung vorhandenen pflegerischen Ressourcen einzubinden, unabhängig von ihrer Institution. Homecare-Unternehmen sicherten eine effektive Verzahnung der ärztlichen Verordnung und der patientenindividuellen Versorgung. Damit werde eine qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung und Produktauswahl sichergestellt.
Norbert Bertram betont, dass alle Strukturen, Qualifikationen und Prozesse bei Homecare-Unternehmen und Sanitätshäusern bereits vorhanden sind. Man müsse diese im Rahmen der geplanten Gesetzgebung für ein Pflegekompetenzgesetz nur entsprechend berücksichtigen.
Der VVHC vertritt seine Mitglieder aktuell in acht Therapiefeldern. Sie umfassen unter anderem enterale und parenterale Ernährung, Diabetesversorgung, ableitende und aufsaugende Inkontinenzhilfen, Stomaversorgung sowie die Versorgung bei Tracheostomie- und Laryngektomie und Wundversorgung.