Der Begriff des Pflegehilfsmittels wird zum Teil vorschnell damit in Verbindung gebracht, dass es sich immer um Produkte handeln muss, die die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern.
Hierbei handelt es sich um Produkte, wie zum Beispiel Pflegebetten, die in der Produktgruppe 50 des Hilfsmittelverzeichnisses zur Erleichterung der Pflege aufgenommen sind oder Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und Linderung von Beschwerden entsprechend der Produktgruppe 51 das Hilfsmittelverzeichnisses. Daneben können Pflegehilfsmittel aber auch die Zielsetzung der selbstständigeren Lebensführung haben, wie es der maßgebliche § 40 Abs. 1 SGB XI vorgibt. Wie bei jedem Pflegehilfsmittel ist grundsätzlich Voraussetzung, dass Pflegebedürftigkeit besteht, also ein Pflegegrad festgestellt wurde.
Pflegehilfsmittel dienen dem Grundanliegen der gesetzlichen Pflegeversicherung: Pflegebedürftigen zu ermöglichen, in ihrem häuslichen Umfeld zu verbleiben, solange dies gewünscht und die Pflege sachgerecht durchführbar ist. Und dafür kann auch ein Pflegehilfsmittel erforderlich sein, dass der selbstständigeren Lebensführung dient.
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 16.07.2014 (B 3 KR 1/14 R) dazu ausgeführt, dass es dafür nicht darauf ankommt, dass eine selbstständige, also von fremder Hilfe unabhängige Lebensführung ermöglicht werden soll. Vielmehr ist es ausreichend, dass ein bestimmter Aspekt der Lebensführung durch eine regelmäßig verfügbare Hilfestellung leichter oder besser verwirklicht werden kann. Weitere Anforderungen hat das Gesetz nicht.
So finden sich in der maßgeblichen Produktgruppe 52 des Hilfsmittelverzeichnisses verschiedenste Produktbereiche, die hiervon umfasst sind. Neben den Hausnotrufsystemen finden sich hier auch Produkte zur örtlichen Orientierung, zur Medikamenteneinnahme, zum Erkennen von Risiken und Gefahren, Pflegehilfsmittel zur Kommunikation oder verschiedene Assistenzsysteme. Dazu können aber zum Beispiel auch mobile Treppensteighilfen der Produktart 50.45.10.0 gehören, die für die Überwindung von Treppen an Rollstühlen montiert werden.