Wer medizinische Hilfsmittel benötigt, hat die Freiheit, durch so genannte Mehrkostenvereinbarungen eine über das medizinisch notwendige Maß hinausgehende Versorgung zu wählen. Die Kosten für diese über die Leistungspflicht der GKV hinausgehenden Vorteile übernehmen die Versicherten selbst und nicht die Solidargemeinschaft. Aktuellen politischen Bestrebungen, diese Freiheit einzuschränken, erteilt ein neues Rechtsgutachten eine deutliche Absage. „Versuche, die von der Privatautonomie geschützte Möglichkeit der Mehrkostenvereinbarung zu beschränken oder auch nur zu erschweren, sind mit der geltenden Rechtsordnung nicht vereinbar“, heißt es in der Zusammenfassung von „Wir versorgen Deutschland“ (WvD).
Konkret prüfte das Gutachten die Einführung zusätzlicher Begründungspflichten bei Mehrkostenvereinbarungen durch den GKV-Spitzenverband im Rahmen der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses sowie Forderungen nach einer Ausweitung der Prüfbürokratie durch den Bundesrechnungshof. Das von Prof. Dr. Helge Sodan, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes des Landes Berlin a.D., erstellte Gutachten macht deutlich, dass diese Bemühungen einen unzulässigen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherten darstellen und im Falle des GKV-Spitzenverbandes zudem dessen Kompetenzen überschreiten. Erstellt wurde es im Auftrag der Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG mit Unterstützung der Rehavital Gesundheitsservice GmbH.
„Lediglich 20 Prozent der gesetzlich Versicherten entscheiden sich überhaupt für eine Hilfsmittelversorgung, die über die solidarisch finanzierten GKV-Leistungen hinausgeht. Schon heute müssen diese Versicherten zudem dokumentieren, dass sie sich bewusst für eine höherwertige Leistung entscheiden und die zusätzlichen Kosten selbst tragen. Wir begrüßen die zentrale Aussage des Gutachtens, dass darüber hinaus gehende Begründungspflichten und eine Ausweitung der Prüfbürokratie schlicht unzulässig sind und die Privatautonomie der Versicherten verletzen.“
Kirsten Abel und Patrick Grunau, Generalsekretäre von WvD
Vor diesem Hintergrund fordert „Wir versorgen Deutschland“ den GKV-Spitzenverband auf, diese rechtswidrige Praxis künftig zu unterlassen. Zugleich müsse die Gesundheitspolitik den Tendenzen entgegentreten, die Entscheidungsfreiheit der Versicherten durch Überbürokratisierung immer weiter zu untergraben.
Der Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes mache zudem deutlich, dass die Versicherten grundsätzlich mit der zugehörigen Beratung der Leistungserbringer zufrieden seien und in der Regel eine bewusste Entscheidung für ein höherwertiges, mehrkostenpflichtiges Produkt träfen.