Anlässlich der Anhörung in der Sitzung des Gesundheitsausschusses zum „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG) appelliert „Wir versorgen Deutschland“ an die Abgeordneten, die Forderung nach einer Abschaffung der Präqualifizierung für Apotheken abzulehnen. In seiner offiziellen Stellungnahme als zur Anhörung geladener Verband warnt WvD, dass die sachfremde Forderung des Bundesrates zum ALBVVG die rechtlichen Vorgaben für eine einheitliche Zulassung von Leistungserbringern zur Versorgung aushöhlen würde. Negative Auswirkungen auf die Versorgungsqualität seien zu befürchten. Statt Schnellschüssen brauche es eine einheitliche Verschlankung und Entbürokratisierung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer einschließlich der Sanitätshäuser.
„Die Präqualifizierung sichert eine bundesweit einheitliche Zulassung und Qualitätssicherung im Hilfsmittelbereich. Nun einzelne Leistungserbringer aus diesem System zu entlassen, hier sogar die Apotheken als Gesamtgruppe, ist unverhältnismäßig und rechtlich fragwürdig.“
Kirsten Abel und Patrick Grunau, Generalsekretäre von WvD
Die Präqualifizierung regele für alle Versorger klar die notwendigen Anforderungen an die Fachkunde und sachliche Eignung – etwa in Bezug auf das Vorhalten von speziellen Räumlichkeiten oder nachzuweisende Fortbildungen. Regelungen, die in der Zulassung für Apotheken nicht enthalten seien, so Abel und Grunau weiter.
Eine Zerstückelung der Zulassung verstoße zudem gegen die Prinzipien des fairen Wettbewerbs. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ist für alle qualifizierten Leistungserbringer ein einheitlicher Zugang zum Versorgungsmarkt zu gewährleisten. Die Qualifikation von Apothekerinnen und Apothekern weist für die Abgabe von medizinischen Hilfsmitteln keine besonderen Merkmale auf, die eine einseitige Bevorzugung gegenüber Sanitätshäusern und Gesundheitshandwerken rechtfertigen würden.
„Wir fordern als WvD vor diesem Hintergrund die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses auf, die einseitige Abschaffung der Präqualifizierung für Apotheken abzulehnen!“ Stattdessen brauche es eine Entbürokratisierung der Zulassung für alle Leistungserbringer mit einem Fokus auf eine einheitliche Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten.
Präqualifizierung: Hintergrund zum Änderungsvorschlag
Im Zuge seiner Beratungen über das ALBVVG hatte der Bundesrat am 12.06.2023 dem sachfremden Änderungsvorschlag nach einer Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung zugestimmt. In der Folge hatten bundesweit Sanitätshäuser unter dem Motto „Uns reicht‘s: Schluss mit der Benachteiligung der Sanitätshäuser!“ Protestschreiben an die zuständigen Abgeordneten im Bundestag versendet und eine Ablehnung des Änderungsvorschlages gefordert.
Die ausführliche offizielle Stellungnahme von WvD anlässlich der Anhörung zum ALBVVG im Gesundheitsausschuss findet sich auf den Seiten des Bundestages.